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Bildungspolitik

Bis zu 2.500 Euro: Verweigerer-Eltern drohen saftige Strafen – auch im Kindergarten

Bis zu 2.500 Euro: Verweigerer-Eltern drohen saftige Strafen – auch im Kindergarten
FOTO: iStock/Quique Olivar Gomez/Christian Horz
2 Min. Lesezeit |

Die Politik in Österreich verschärft ihren Kurs gegenüber Eltern, die sich der Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen verweigern. Niederösterreich hat bereits Fakten geschaffen: Der Landtag beschloss für den Herbst Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro für Erziehungsberechtigte, die die Kooperation mit dem pädagogischen Personal in Kindergärten ablehnen. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) steht hinter dieser Maßnahme.

Auf Bundesebene zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) plant, das niederösterreichische Modell auf Schulen im gesamten Bundesgebiet auszuweiten. „Es ist inakzeptabel, wenn Eltern das Gespräch mit Lehrpersonal verweigern“, betonte Wiederkehr. Sein Ressort arbeitet bereits an einer gesetzlichen Grundlage für Verwaltungsstrafen als letztes Mittel bei anhaltender Verweigerungshaltung.

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Stufenweises Vorgehen

Der Stufenplan der Bundesregierung sieht allerdings vor, dass finanzielle Sanktionen erst nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten zum Einsatz kommen. „Mir ist wichtig: vorher Prävention, dann Aufklärung und dann im letzten Schritt erst eine Sanktion“, erläuterte der Bildungsminister. Auch in Oberösterreich stößt der Vorstoß auf Zustimmung. Das Büro der Bildungsreferentin und Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) begrüßt ausdrücklich die Initiative des Ministers, „die Mitwirkungspflicht von Eltern im Schulalltag stärker einzufordern“.

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Kindergarten-Regelungen

Die Debatte beschränkt sich nicht nur auf den schulischen Bereich. Auch für Kindergärten werden entsprechende Regelungen diskutiert. „Wir beobachten die diesbezüglichen Entwicklungen im Bund und auf Länderebene genau und werden daraus entsprechende Schlüsse für Oberösterreich ableiten“, teilte das Büro Haberlander mit.

Diese Formulierung deutet darauf hin, dass auch im Elementarbereich über Strafmaßnahmen nachgedacht wird.

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KO KOSMO-Redaktion
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