Nach dem Grazer Amoklauf reagiert die Regierung: Waffenkäufer müssen künftig vier Wochen warten, für Pistolen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.
Die Regierung hat am Mittwoch neue Regelungen für den Waffenerwerb auf den Weg gebracht. Im Ministerrat wurde überraschend zügig ein Beschluss zur Überwachung von Messengerdiensten gefasst – ein Vorhaben, das die Bundesregierung bereits seit längerem verfolgt hatte.
Teil der Neuregelung ist eine verpflichtende vierwöchige Wartezeit beim Waffenkauf, die als „Abkühlfrist“ bezeichnet wird. Für Pistolen und Revolver wird künftig ein Mindestalter von 25 Jahren gelten. Auf eine Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb von Schrotflinten wurde hingegen verzichtet.
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Waffenrecht-Verschärfungen
Bei einem weiteren Thema stehen die konkreten gesetzlichen Ausgestaltungen noch aus: Die aus Vertretern von ÖVP, SPÖ und NEOS bestehende Koalition hat die nach dem Amoklauf in Graz angekündigten Verschärfungen des Waffenrechts nun präzisiert.
Mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes wird im Herbst gerechnet.
Bisherige Regelung ließ Lücken
Die nun beschlossenen Maßnahmen stellen eine deutliche Verschärfung der bisherigen Gesetzeslage dar. Bisher konnten Faustfeuerwaffen bereits ab 21 Jahren legal erworben werden, während für Gewehre und Flinten weiterhin das Mindestalter von 18 Jahren gilt. Die Wartezeit zwischen Antrag und Aushändigung einer Waffe betrug bisher lediglich drei Tage.
Ein entscheidender Auslöser für die Gesetzesänderung war der tragische Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Täter neun Jugendliche und eine Lehrerin erschoss. Besonders problematisch: Der Täter hatte trotz dokumentierter psychischer Probleme legal eine Waffenbesitzkarte erhalten können.
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Besserer Datenaustausch zwischen Behörden
Eine der gravierendsten Sicherheitslücken im bisherigen System war der mangelnde Informationsaustausch zwischen Behörden. Dem Täter war beim Bundesheer aufgrund psychischer Instabilität die Tauglichkeit aberkannt worden – diese Information erreichte jedoch aufgrund von Datenschutzbestimmungen nie die zuständigen Waffenbehörden.
Die neuen Regelungen sehen daher auch einen verbesserten Datenaustausch zwischen Bundesheer und Waffenbehörden vor, um solche Fälle künftig zu verhindern. Zudem sollen die psychologischen Eignungstests für Waffenbesitzer strenger kontrolliert werden.