Nach dem tödlichen Amoklauf in Graz boomt das Geschäft mit Waffen. Wiener Händler verzeichnen steigende Nachfrage, während die Politik mit Verschärfungen des Waffenrechts reagiert.
Nach dem Amoklauf in Graz, bei dem ein junger Mann mit legal erworbenen Waffen elf Menschen tötete, verzeichnen Waffengeschäfte in Wien einen deutlichen Anstieg der Nachfrage. In der Bundeshauptstadt sind derzeit über 40.000 Personen als Waffenbesitzer registriert, die insgesamt etwa 150.000 Schusswaffen besitzen. Der Wiener Waffenhändler Andreas Seper aus Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus bestätigt im Gespräch mit dem ORF das gestiegene Interesse: „Das ist eindeutig bemerkbar, allein von gestern auf heute waren sieben Anmeldungen für den nächsten Waffenführerschein“, berichtet Seper.
In seinem Geschäft präsentiert der Händler eine Selbstverteidigungsflinte mit kurzem Lauf – eine Waffe der Kategorie C, die ab 18 Jahren ohne besondere Genehmigung erworben werden kann. Das Modell lässt sich mit verschiedenen Munitionsarten wie Gummi-, Schrott- oder Bleipatronen laden. Seper demonstriert die Wirkung: „Das hat 28 Gramm, ist mit über 400 Meter pro Sekunde unterwegs – und da liegt ein Grizzlybär.“ Daneben zeigt er eine Glock 19, eine Pistole baugleich mit jener, die beim Amoklauf zum Einsatz kam. Für deren Erwerb gelten strengere Voraussetzungen: „Dafür muss man 21 Jahre alt sein, eine Waffenbesitzkarte haben und im Vorfeld eine Waffenführerschein-Erstschulung und einen psychologischen Test absolvieren.“
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Kritik der Händler
Während auf politischer Ebene über Verschärfungen des Waffenrechts debattiert wird, äußern Fachhändler Kritik – allerdings weniger an strengeren Regelungen als vielmehr an strukturellen Defiziten. Der Waffenhändler Gerhard Leopold Popl aus Wien-Währing kritisiert: „Was mich stört ist, dass Teile der Politik diese Tragödie in Graz dazu verwenden, um ihre ideologische Agenda auf populistische Weise weiterzuverbreiten.“ Im ORF-Gespräch fügt Popl hinzu: „Es sei ein Skandal höchster Güte, dass man nicht von Haus aus in der Verwaltung daran gedacht hat, alle psychologischen Gutachten, die eventuell für den Waffenbesitz ein Thema sein könnten, hier in ein System hineinzufassen.“
Neue Maßnahmen
Die Bundesregierung hat inzwischen auf den Vorfall reagiert und Maßnahmen angekündigt. Künftig sollen Ergebnisse psychologischer Eignungstests auch den Waffenbehörden zugänglich gemacht werden. Bei auffälligen Befunden kann ein Waffenverbot für bis zu zehn Jahre verhängt werden. Zudem sind Verschärfungen bei häuslicher Gewalt vorgesehen: Laufende Ermittlungen sollen zu einem vorläufigen, rechtskräftige Verurteilungen zu einem dauerhaften Waffenverbot führen.
Das Maßnahmenpaket umfasst weitere Punkte: Die waffenpsychologischen Gutachten werden qualitativ verbessert, der Erwerb von Schusswaffen wird an eine Zuverlässigkeitsprüfung geknüpft, das Mindestalter für besonders gefährliche Schusswaffen steigt von 21 auf 25 Jahre, und die Waffenbesitzkarte wird für Erstbesitzer künftig auf acht Jahre befristet ausgestellt.
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Wachsende Zahl an Waffenbesitzern
Der aktuelle Vorfall rückt die Entwicklung der Waffenbesitzer-Zahlen in Österreich ins Rampenlicht. Laut aktuellen Daten des Innenministeriums sind mit Stichtag 1. Juni 2025 landesweit 374.141 Personen als Waffenbesitzer registriert – ein Anstieg von mehr als 4.000 innerhalb von nur fünf Monaten. Mit 40.464 registrierten Waffenbesitzern, die zusammen über 150.144 Schusswaffen verfügen, liegt Wien im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld.
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Besondere Beachtung verdient im Zusammenhang mit dem Grazer Fall die Unterscheidung zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenpass: Der mutmaßliche Täter besaß lediglich eine Waffenbesitzkarte, die zwar zum Erwerb und Besitz, nicht aber zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt. Für das legale Tragen einer solchen Waffe im öffentlichen Raum wäre ein zusätzlicher Waffenpass erforderlich gewesen – eine Unterscheidung, die in der aktuellen sicherheitspolitischen Debatte zunehmend Bedeutung erlangt.