Ein routinemäßiger Blick auf die Endabrechnung bescherte einem Oberösterreicher nach 35 Dienstjahren einen unverhofften Geldsegen von 12.000 Euro.
Nach 35 Jahren Dienst bei derselben Firma in Ried im Innkreis hat ein oberösterreichischer LKW-Fahrer seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten. Als Teil seiner Pensionsvorbereitungen ließ er routinemäßig seine Endabrechnung von Experten der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Ried im Innkreis überprüfen. Diese Kontrolle förderte einen erheblichen Fehler zutage: Bei der Berechnung seiner Abfertigung waren die über Jahre geleisteten Überstunden nicht berücksichtigt worden.
📍 Ort des Geschehens
Die Arbeiterkammer kontaktierte daraufhin das Unternehmen und wies auf den Berechnungsfehler hin. Der Arbeitgeber reagierte kooperativ, korrigierte die Abfertigungsberechnung und überwies dem ehemaligen Mitarbeiter die ausstehende Summe von mehr als 12.000 Euro. Diese unerwartete finanzielle Aufbesserung verbessert die Startbedingungen des Neu-Pensionisten für seinen Lebensabschnitt nach der Erwerbstätigkeit deutlich.
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Erfolgreiche Nachzahlung
AK-Präsident Andreas Stangl kommentiert den Fall: „Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Lkw-Fahrer ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden.“
Wie die Arbeiterkammer mitteilt, hatte der Arbeitnehmer während seiner 35-jährigen Betriebszugehörigkeit bei dem oberösterreichischen Unternehmen regelmäßig Überstunden geleistet.
Sein Arbeitsverhältnis endete beim Übergang in den Ruhestand im gegenseitigen Einvernehmen.
Der Fall zeigt die rechtliche Praxis bei der Abfertigungsberechnung in Österreich: Die Abfertigung „alt“ bemisst sich nach dem „für den letzten Monat gebührenden Entgelt“ und muss alle regelmäßig geleisteten Entgeltbestandteile wie Überstundenentgelt berücksichtigen. Überstunden sind mit mindestens 50 Prozent Zuschlag abzugelten, und bei über Jahre regelmäßig geleisteten Überstunden müssen diese in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung einfließen. Ähnliche Fälle dokumentiert die Arbeiterkammer regelmäßig – so erhielt etwa ein weiterer Arbeitnehmer nach einer AK-Intervention eine Nachzahlung von rund 2.200 Euro brutto für nicht korrekt bewertete Überstunden.