Ohne Ausbildung, aber mit falschen Diplomen soll eine 43-Jährige österreichweit als Dermatologin praktiziert haben. Nun steht sie wegen Kurpfuscherei vor Gericht.
Vor dem Landesgericht Wels muss sich am Donnerstag eine 43-jährige Frau verantworten, die ohne medizinische Qualifikation als Dermatologin tätig gewesen sein soll. Die Angeklagte führte laut Staatsanwaltschaft drei Jahre lang österreichweit kosmetische Eingriffe durch, darunter Botox-Injektionen, Hyaluron-Behandlungen und Fettreduktionen.
Die mutmaßliche Scheinärztin praktizierte angeblich in verschiedenen Teilen Österreichs und nutzte sogar ihre Privatwohnung als Behandlungsraum. Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem eine Patientin nach einer Botox-Behandlung Faltenbildung über einer Augenbraue bemerkte und daraufhin Anzeige erstattete.
Der Anklageschrift zufolge hat die Beschuldigte eine größere Anzahl von Personen behandelt, ohne je die dafür notwendige medizinische Ausbildung absolviert zu haben. Sie soll sich fälschlicherweise als Fachärztin für Dermatologie ausgegeben haben.
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Fehlende Ärztekammer-Registrierung
Ein entscheidender Nachweis für die Berechtigung zur medizinischen Behandlung ist die Eintragung in das öffentlich zugängliche Register der Österreichischen Ärztekammer. Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsberechtigung in Österreich sind dort verpflichtend gelistet. Für medizinische Eingriffe wie Botox-Injektionen ist eine solche Registrierung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Angeklagte war zu keinem Zeitpunkt in diesem Register verzeichnet, was Patientinnen und Patienten vorab hätten überprüfen können. In seriösen Fachpraxen werden ästhetische Eingriffe ausschließlich von approbierten Ärzten durchgeführt, wobei vor jeder Behandlung ein ausführliches Aufklärungsgespräch durch medizinisches Fachpersonal verpflichtend ist.
Finanzielle Dimension
Die genaue Zahl der Betroffenen ist laut Gerichtssprecher Johannes Huber noch Gegenstand der Ermittlungen. Bislang konnten mindestens neun Patienten identifiziert werden, die der Angeklagten etwa 1.000 Euro eingebracht haben sollen. Pro Behandlung wurden zwischen 150 und 250 Euro verlangt, erklärte Huber.
Die Anklagepunkte umfassen Kurpfuscherei (unbefugte Heilkunde), Betrug, fahrlässige Körperverletzung sowie versuchte Bestimmung zur falschen Beweisaussage. Letzteres, weil die 43-Jährige versucht haben soll, eine Bekannte zu einer Falschaussage bei der Polizei zu überreden.
Gefälschte Dokumente
Während einer Hausdurchsuchung soll die Angeklagte zudem Beweismaterial unterschlagen haben. Außerdem wird ihr vorgeworfen, gefälschte Dokumente über ein angebliches Medizinstudium verwendet zu haben. Die Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und behauptet laut Huber: Sie sagt, sie ist eh Ärztin und hat ein Diplom aus Russland.
Ein Sachverständigengutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass die vorgelegten Zeugnisse nicht verifizierbar sind. Bei einer Verurteilung droht der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Es gilt die Unschuldsvermutung.