Neue Transparenzregel für Österreichs Arbeitgeber: Ab 2026 müssen sie die vereinbarte Stundenzahl bei der Anmeldung von Beschäftigten angeben – ein Schritt zu mehr Klarheit.
Ab 2026 werden Arbeitgeber in Österreich verpflichtet, bei der Anmeldung von Beschäftigten die vereinbarte Stundenzahl anzugeben. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) sieht darin einen wichtigen Schritt, um endlich verlässliche Daten zur Teilzeitbeschäftigung zu erhalten. Derzeit komme es immer wieder vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht genau wissen, mit welchem Stundenausmaß sie tatsächlich gemeldet sind. „Das hört sich damit auf“, betonte die Ministerin.
Die neue Regelung schließt eine bisherige Informationslücke und ermöglicht der Österreichischen Gesundheitskasse eine effizientere Kontrolle von Arbeitsverträgen. Bislang fehlte den Sozialversicherungsträgern diese wichtige Information, wodurch Unregelmäßigkeiten schwer erkannt werden konnten.
Die erhobenen Daten sollen künftig dem Ministerium, der Arbeiterkammer sowie den Gewerkschaften zur Verfügung gestellt werden. Schumann erwartet dadurch eine deutliche Verbesserung der arbeits- und sozialpolitischen Diskussion auf Faktenbasis. Bislang fehle eine „wirklich gescheite Datenbasis“, weshalb die Debatten häufig ideologisch geprägt seien.
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Arbeiterkammer begrüßt, Wirtschaft warnt vor Bürokratie
Die Arbeiterkammer begrüßt die Maßnahme als langjährige Forderung, da sie präzisere statistische Auswertungen ermöglicht und die Überprüfung der Einkommensangemessenheit in arbeitsrechtlichen Beratungen erleichtert. Die Wirtschaftskammer warnt hingegen vor zusätzlicher Bürokratie für Unternehmen, insbesondere für kleinere Betriebe.
Vorsicht bei Beurteilungen
Die Ministerin distanzierte sich ausdrücklich von moralisierenden Ansätzen: „Gerade bei der Teilzeit wäre ich sehr vorsichtig bei Beurteilungen“, erklärte Schumann und verwies darauf, dass Teilzeitarbeit oft aus der persönlichen Lebenssituation oder dem vorhandenen Arbeitsangebot resultiere.
Nach Ansicht der Sozialministerin ist ein grundlegendes gesellschaftliches Umdenken erforderlich. „Ich brauche eben Kinderbildungseinrichtungen, die Vollzeitarbeit ermöglichen. Ich brauche eine Nachmittagsbetreuung für die Schulen. Ich brauche mobile Pflege oder stationäre Pflege, die wirklich Beruf und Familie auch vereinbaren lässt“, führte Schumann aus.
Mehr als 30 Prozent der Erwerbstätigen in Österreich arbeiten in Teilzeit, wobei Betreuungspflichten oder parallel laufende Ausbildungen häufige Gründe für die reduzierte Arbeitszeit darstellen.
FPÖ kritisiert
Scharfe Kritik an der neuen Regelung kam am Freitag von der FPÖ. „(…) Das ist nichts anderes als eine Nebelgranate, die von der wahren Katastrophe ablenken soll: der systematischen Plünderung unseres Sozialstaats durch Massenzuwanderung. Während man pflichtbewusste österreichische Betriebe mit zusätzlicher Zettelwirtschaft beschäftigt, ignoriert man den organisierten Missbrauch durch Asylwerber, die noch nie einen Cent ins System einbezahlt haben“, erklärte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.