Vom Ministersessel in die Zelle – und bald in den Hausarrest? Karl-Heinz Grasser will seine Haftstrafe mit Fußfessel verbüßen. Die Chancen stehen nicht schlecht.
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat nach Bestätigung der Justizanstalt Innsbruck über seinen Anwalt Norbert Wess einen Antrag auf elektronischen Hausarrest gestellt. Grasser, der seit Juni in Innsbruck inhaftiert ist, könnte von der seit 1. September geltenden Gesetzesnovelle profitieren, die Häftlingen mit einer Reststrafe von maximal zwei Jahren den Vollzug mittels Fußfessel ermöglicht.
Die neue Rechtslage erweiterte die bisherige Grenze von zwölf Monaten auf zwei Jahre, wodurch deutlich mehr Häftlinge für den elektronischen Hausarrest in Frage kommen. Zusätzlich zu der entsprechenden Reststrafe muss Grasser einen fixen Wohnsitz nachweisen, das Einverständnis seiner Haushaltsangehörigen einholen und eine gesicherte Beschäftigung vorweisen können.
Die Entscheidung über den Antrag liegt bei der Anstaltsleitung, nachdem Justizministerium und der Verein Neustart (Bewährungshilfe-Organisation) eine Prüfung vorgenommen haben. Bei Bewilligung wäre Grassers Bewegungsfreiheit auf seinen Arbeitsplatz sowie notwendige Termine beschränkt. Während seiner bisherigen Haftzeit durfte der Ex-Minister bereits zweimal temporär die Anstalt verlassen – für einen 48-stündigen Familienbesuch in Kärnten sowie für einen mehrstündigen Aufenthalt in Kitzbühel-Tirol, wobei diese Ausgänge nicht offiziell bestätigt wurden.
Laufende Verfahren
Grasser verbüßt eine vierjährige Freiheitsstrafe im Zusammenhang mit der Buwog- und Terminal-Tower-Affäre. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er gemeinsam mit Mitangeklagten 9,8 Millionen Euro unrechtmäßig vereinnahmt hatte.
Zusätzlich ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seit Anfang September gegen ihn wegen möglicher Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit genau diesen 9,8 Millionen Euro, was eine weitere Haftstrafe von bis zu vier Jahren sowie erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen könnte. Eine zusätzliche Verurteilung würde jedoch seinen Antrag auf Fußfessel gefährden, da bei einer Verlängerung der Haftstrafe die Voraussetzungen für den elektronischen Hausarrest entfallen würden.
Parallel läuft ein Insolvenzverfahren gegen den früheren Minister, dessen Verbindlichkeiten sich auf 34 Millionen Euro belaufen, wovon allein 8,5 Millionen Euro Steuerschulden beim Finanzamt sind. Den Gläubigern hat Grasser eine Quote von drei Prozent angeboten – sie müssen nun entscheiden, ob sie diesen Vorschlag akzeptieren oder ablehnen.