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Kindesaussetzung

Baby am Wienerberg ausgesetzt – Zeuge erkennt flüchtigen Vater am Bahnhof

Baby am Wienerberg ausgesetzt – Zeuge erkennt flüchtigen Vater am Bahnhof
FOTO: LPD Wien
2 Min. Lesezeit |

Ein aufmerksamer Wiener erkannte den Gesuchten am Bahnhof Hütteldorf. Der Mann hatte seinen Säugling am Wienerberg zurückgelassen – jetzt sind beide Elternteile gefasst.

Der Fall eines am Wienerberg zurückgelassenen Säuglings erschüttert Wien. Nachdem Überwachungskameras den Täter erfasst hatten, gelang es den Behörden nach einer öffentlichen Fahndung mit Fotos des Gesuchten, nach dem Verantwortlichen zu fahnden. Ein aufmerksamer Wiener entdeckte den Gesuchten am Samstagabend gegen 18.30 Uhr im Umfeld des Bahnhofs Wien-Hütteldorf und alarmierte umgehend die Exekutive. Die Beamten nahmen daraufhin einen 48-jährigen Mann italienischer Staatsangehörigkeit fest, der sich als der leibliche Vater des verlassenen Kindes herausstellte.

In weiterer Folge trafen die Ermittler auch auf die Mutter – eine 30-jährige Ukrainerin – an ihrem Wohnort in Wien-Favoriten. Beide Elternteile werden derzeit vom Landeskriminalamt Wien einvernommen. Laut Informationen der Tageszeitung „Heute“ verlangten beide Elternteile trotz ihres Wohnsitzes in Wien einen Dolmetscher, da sie angeblich der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Zu den Beweggründen ihrer Tat haben sie sich den Polizeiangaben zufolge bislang nicht geäußert.

📍 Ort des Geschehens

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Vorfall am Wienerberg

Bereits am Donnerstagabend waren Passanten auf die Mutter aufmerksam geworden, die sich am Wienerbergteich auffällig rücksichtslos gegenüber ihrem elf Monate alten Sohn verhalten haben soll. Als sie von Umstehenden darauf angesprochen wurde, verließ sie den Ort. Wenig später erschien der Vater mit dem Kleinkind, platzierte es in einem Kinderwagen und entfernte sich, ohne das Baby mitzunehmen.

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Rechtliche Folgen

Der Säugling steht nun unter der Obhut der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA11) und wird von Kriseneltern betreut – dies bestätigten sowohl die Polizei als auch die Stadt Wien offiziell. Die Strafverfolgungsbehörden ermitteln wegen des Verdachts des Quälens und der Vernachlässigung eines Unmündigen – ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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