Österreich macht Ernst: Nach dem Ministerratsbeschluss soll das umstrittene Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren schon im Februar in Kraft treten.
Die österreichische Integrationsministerin Claudia Plakolm tritt entschieden für das geplante Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen ein. Die Maßnahme sei ein notwendiger Schritt zur Sicherstellung gleicher Chancen und einer gleichberechtigten Erziehung. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch vom Ministerrat verabschiedet und befindet sich nun in der sechswöchigen Begutachtungsphase.
Nach Einschätzungen, auf die sich Plakolm beruft, tragen etwa 12.000 Mädchen in Österreich ein Kopftuch. Diese Zahl basiert allerdings lediglich auf Schätzungen – eine systematische Erhebung oder belastbare Statistik existiert nicht. Die Ministerin betont dabei die Wichtigkeit, gegen patriarchale Strukturen vorzugehen, räumt jedoch ein, dass keine Daten darüber vorliegen, wie viele Mädchen das Kopftuch unfreiwillig tragen. Als positives Beispiel führt sie Frankreich an, wo ein vergleichbares Verbot bereits erfolgreich umgesetzt wurde und wo individuelle Freiheit sowie soziale Integration im Mittelpunkt stünden.
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Auf den Einwand, dass in Frankreich sämtliche religiöse Symbole verboten sind, während der österreichische Entwurf speziell das islamische Kopftuch betrifft, erwiderte Plakolm, dass die „besondere Symbolik des Kinderkopftuchs“ die Entwicklung beeinträchtige – eine Einschätzung, die laut der Ministerin von psychologischen Fachkräften bestätigt werde.
Begleitende Maßnahmen
Die Ministerin sieht für den Gesetzesentwurf breite Unterstützung, hebt jedoch hervor, dass flankierende Maßnahmen und Empowerment-Programme für Mädchen wesentlich seien. Im Unterschied zum ersten Versuch vor fünf Jahren habe man diesmal begleitende Maßnahmen vorgesehen und den Entwurf „sehr intensiv mit Experten und Pädagogen“ ausgearbeitet.
Auf die Frage, ob es sich um Symbolpolitik handle, gab Plakolm unumwunden zu: „Natürlich ist es Symbolpolitik.“ Es sei jedoch „das Symbol, dass Mädchen nicht unterdrückt werden“. Parallel dazu wolle man Initiativen fördern, die patriarchale Denkmuster bei Jungen aufbrechen.
Rechtliche Bedenken
Ein ähnliches Verbot der damaligen türkis-blauen Koalition war vor fünf Jahren vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Plakolm zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass die neue Gesetzesvorlage Bestand haben wird. Verfassungsrechtler wie Heinz Mayer und Peter Bußjäger äußern allerdings weiterhin erhebliche Zweifel, ob die Neufassung einer höchstrichterlichen Prüfung standhalten kann. Kritikpunkt bleibt insbesondere, dass das Verbot selektiv das islamische Kopftuch betrifft und nicht alle religiösen Symbole umfasst.
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Kritische Stimmen kommen unter anderem von der Bundesjugendorganisation, die das Verbot klar zurückweist. Plakolm verweist darauf, dass nun ein „finaler Gesetzesentwurf“ vorliege, der sechs Wochen lang begutachtet werde.
Die Beschränkung des Verbots auf den schulischen Bereich begründet Plakolm damit, „weil dort Gleichberechtigung herrschen soll“. Sollte sich ein Mädchen durch das Verbot diskriminiert fühlen, seien Gespräche mit der Schulleitung vorgesehen.