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Grundsatzurteil

Kopftuch-Streit: Gericht verbietet Muslimin die Richterrobe

Kopftuch-Streit: Gericht verbietet Muslimin die Richterrobe
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Kopftuch oder Richterrobe – in Hessen muss sich eine Muslimin entscheiden. Das Verwaltungsgericht Darmstadt stellt staatliche Neutralität über religiöse Symbole.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat einer Muslimin die Tätigkeit als Richterin oder Staatsanwältin verwehrt, sofern sie ihr islamisches Kopftuch während Verhandlungen nicht ablegt. Die Entscheidung stützt sich auf das Prinzip der staatlichen Neutralität in Religionsfragen. Die betroffene Rechtsanwältin hatte gegen die Ablehnung ihrer Bewerbung für den hessischen Staatsdienst geklagt, wie das Gericht am Montagabend bekannt gab.

Die Klägerin hatte im Bewerbungsverfahren deutlich gemacht, dass sie aus religiöser Überzeugung auf das Tragen des Kopftuchs auch im Gerichtssaal nicht verzichten werde. Das hessische Justizministerium lehnte daraufhin ihre Bewerbung ab.

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Neutralitätsgebot entscheidend

In ihrer Urteilsbegründung stellten die Darmstädter Verwaltungsrichter fest, dass die Bewerberin für den Justizdienst ungeeignet sei, wenn sie auf dem Tragen des Kopftuchs während Gerichtsverhandlungen bestehe. Die Richter wogen dabei verschiedene Verfassungsgüter gegeneinander ab: Die Religionsfreiheit der Klägerin müsse hinter dem Gebot weltanschaulicher und religiöser Neutralität des Staates sowie der Glaubensfreiheit der Prozessbeteiligten zurückstehen.

Nach Auffassung des Gerichts würde eine mit Kopftuch auftretende Richterin oder Staatsanwältin den Eindruck erwecken, die Justiz agiere nicht religiös neutral. Diese Neutralität sei jedoch von entscheidender Bedeutung, da Prozessbeteiligte einen Anspruch auf eine unvoreingenommene, von religiösen Grundhaltungen unabhängige Rechtsprechung hätten.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist.

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KO KOSMO-Redaktion
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