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Gesetzesreform

Österreichs Autofahrer atmen auf: Neues Gesetz schützt vor Abzocke!

Österreichs Autofahrer atmen auf: Neues Gesetz schützt vor Abzocke!
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Die Abzocke mit teuren Besitzstörungsklagen für kurzes Parken auf Privatgrund hat bald ein Ende. Eine Gesetzesreform bringt drastische Kostensenkungen und klare Regeln.

Ab 2026 gilt in Österreich eine neue gesetzliche Regelung, die Autofahrer vor überhöhten Forderungen bei kurzzeitigen Aufenthalten auf Privatgrund schützt. Die Reform beendet eine gängige Praxis, bei der selbst für wenige Minuten auf fremdem Gelände Besitzstörungsklagen mit Zahlungsforderungen zwischen 300 und 800 Euro ausgelöst werden konnten. Die bisherige Tarifordnung, die solche Summen ermöglichte und von manchen Anwaltskanzleien systematisch genutzt wurde, verliert damit ihre Wirksamkeit.

Die Neuregelung nimmt insbesondere alltägliche Situationen wie das Wenden in einer Einfahrt, kurzes Halten auf einem Hof oder das Absetzen von Mitfahrern aus dem Anwendungsbereich der Besitzstörung heraus. Voraussetzung ist, dass keine Behinderung entsteht oder Schäden verursacht werden. Mit dieser Änderung reagiert die Regierung auf zahlreiche Beschwerdefälle, in denen unklare Eigentumsverhältnisse oder mangelhaft gekennzeichnete Flächen zu kostspieligen Forderungen geführt hatten.

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Die Regelung kommt auch dem Gewerbe zugute – Lieferanten oder Handwerker können sich künftig bei kurzen Stopps auf die Bagatellregelung berufen. Tatsächliche Besitzverletzungen, etwa durch Sachbeschädigungen oder längere Blockaden, bleiben weiterhin rechtlich verfolgbar.

Kostenbegrenzung

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die gesetzliche Begrenzung der Verfahrenskosten. Während bisher Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nach allgemeinen Streitwerten berechnet wurden, was selbst bei minimalen Besitzverletzungen zu hohen Forderungen führen konnte, gilt ab 2026 eine spezielle Bemessungsgrundlage für Fälle mit Kraftfahrzeugen.

Der anwaltliche Tarif darf demnach maximal 107,76 Euro betragen. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die bereits im ersten Termin abgeschlossen wird, fallen zusätzlich 70 Euro Gerichtsgebühr an. Bei Klagerücknahme vor der Zustellung reduziert sich diese Gebühr auf 35 Euro.

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Rechtliche Neuerungen

Besonders einschneidend ist die Neuregelung des Streitwerts, der unter bestimmten Voraussetzungen auf 40 Euro festgesetzt wird – ein deutlicher Kontrast zu den bisher üblichen 500 bis 1.000 Euro. Diese erhebliche Reduzierung nimmt den Verfahren ihren finanziellen Anreiz und soll sicherstellen, dass sie nur noch in Fällen tatsächlicher Besitzverletzungen zur Anwendung kommen.

Eine weitere Neuerung betrifft den Rechtsweg: Erstmals können Besitzstörungssachen bis zum Obersten Gerichtshof gebracht werden. Diese Möglichkeit ist zunächst auf fünf Jahre befristet und soll eine einheitlichere Rechtsprechung fördern.

Nach Ablauf dieses Zeitraums wird evaluiert, ob die Reform dauerhaft fortgeführt werden soll.

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KO KOSMO-Redaktion
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