Wien zieht die Parkraumüberwachung komplett an sich – und der Wiener Landtag hat heute noch mehr auf dem Programm.
Die Stadt Wien übernimmt künftig die alleinige Zuständigkeit für die Parkraumüberwachung. Ermöglicht wird dieser Schritt durch eine Gesetzesänderung, die sowohl organisatorische als auch rechtliche Rahmenbedingungen neu definiert. Die Kontrolle über Parkverstöße fällt damit in den Aufgabenbereich der MA 67 – ein Beschluss, der heute, am 28. April, in der Landtagssitzung gefasst wird.
Bislang war die Überwachung von Kurzparkzonen und sonstigen Parkflächen zwischen Bund und Stadt aufgeteilt, wobei die operative Zuständigkeit bei der Landespolizeidirektion Wien lag. Die geteilte Zuständigkeit erfolgte auf Grundlage einer § 15a B-VG-Vereinbarung aus dem Jahr 2012. Mit dem Auslaufen dieser Vereinbarung geht die Verantwortung nun vollständig an die Stadt über. Für Autofahrerinnen und Autofahrer hat die Umstrukturierung zunächst keine praktischen Konsequenzen: Weder Gebühren noch die Parkraumbewirtschaftung werden angepasst oder erhöht.
Weitere Landtagsthemen
Neben der Novelle zur Parkraumüberwachung befasst sich der Landtag in seiner heutigen Sitzung mit einer Reihe weiterer Themen. Die Fragestunde widmet sich unter anderem dem Wiener Krankenanstaltengesetz, möglichen Pflichtverletzungen arbeitsfähiger Personen sowie der Mindestsicherung für subsidiär schutzberechtigte Frauen und Mädchen. Darüber hinaus stehen Tourismus, Gastpatienten und Bürgerversammlungen auf der Tagesordnung.
Die Aktuelle Stunde, die auf Initiative der Grünen einberufen wurde, dreht sich um die Wohnbauförderung. Unter dem Titel „Mehr einzahlen – weniger erhalten“ wird kritisiert, dass die Einnahmen seit der Abschaffung der Zweckwidmung im Jahr 2008 nicht mehr zwingend dem Wohnbau zugutekommen müssen.