Ein Rucksack, fünf Kuverts, 356.000 Euro – und ein Mann, der behauptet, nichts davon zu wissen.
Am Grenzübergang Buchs SG haben Schweizer Zollbeamte bei einer Routinekontrolle in einem Zug auf der Strecke Salzburg–Zürich rund 356.000 Euro Bargeld sichergestellt. Der betroffene Reisende, ein 50-jähriger Mann, hatte bei der Kontrolle am 26. April zunächst angegeben, weder Waren noch Bargeld mit sich zu führen – und auch kein Gepäck zu haben.
Versteckter Rucksack
Zollmitarbeitende wurden jedoch auf einen Rucksack aufmerksam, der unter der Sitzreihe des Mannes verstaut war. Erst als dieser gefunden wurde, räumte der 50-Jährige ein, dass der Rucksack ihm gehöre. Darin stießen die Beamten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit auf fünf verschlossene Kuverts sowie eine Geldbörse – insgesamt 356.000 Euro in bar.
Der Mann erklärte, das Geld gehöre nicht ihm; er sei lediglich als Kurier unterwegs. Da er keinerlei Angaben zur Herkunft der Summe machen konnte, hat die Kantonspolizei St. Gallen Ermittlungen aufgenommen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit teilte am Montag mit, dass aufgrund vorgelegter Dokumente und der Aussagen des Mannes der Verdacht bestehe, das Geld könnte im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen.
Schweizer Deklarationspflicht
Grundsätzlich dürfen Bargeld, Fremdwährungen und Wertpapiere in unbegrenzter Höhe und ohne Voranmeldung in die Schweiz eingeführt werden. Ab einem Betrag von 10.000 Schweizer Franken – umgerechnet rund 10.936 Euro – besteht bei einer Kontrolle jedoch eine Deklarationspflicht auf Verlangen: Betroffene müssen dann Auskunft über ihre Person, den Eigentümer und Empfänger des Geldes sowie über dessen Herkunft und geplante Verwendung geben.
Kann ein solcher Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung nicht ausgeräumt werden, sind die Behörden berechtigt, das Bargeld vorläufig einzubehalten und der Polizei zu übergeben.