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Kehrtwende

Wiener Wohnen erlaubt künftig Klimaanlagen in Gemeindebauten

Wiener Wohnen erlaubt künftig Klimaanlagen in Gemeindebauten
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Heiße Sommer verändern den Wiener Gemeindebau: Eine jahrelange Regelung wird nun offiziell gekippt.

Wiener Wohnen vollzieht beim Thema Klimaanlagen in Gemeindebauten eine grundlegende Kehrtwende: Künftig sind entsprechende Geräte grundsätzlich zulässig, sofern bestimmte Auflagen – darunter Lärmschutzvorschriften – erfüllt werden. Bislang war eine Genehmigung nur in eng definierten Ausnahmesituationen möglich, etwa bei Pflegestufe sechs. Als Begründung für diesen „Paradigmenwechsel“ werden die zunehmend heißen Wiener Sommer angeführt. Die Regelung betrifft rund 220.000 Gemeindewohnungen, in denen etwa 500.000 Menschen leben.

„Trotz unterschiedlicher Maßnahmen gegen Hitzeinseln und sommerliche Überhitzung können in manchen Fällen nur mehr Klimageräte für eine zufriedenstellende und verträgliche Abhilfe sorgen. Wiener Wohnen regelt deshalb den Umgang mit Klimaanlagen neu“, erklärte Wohnbau-Stadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) in einer Aussendung.

Neue Auflagen

Im Rahmen der neuen Regelung sind Split-Geräte mit Innen- und Außeneinheit nun auch ohne medizinischen Nachweis erlaubt. Eine selbständige Installation ohne vorherige Genehmigung durch Wiener Wohnen bleibt jedoch weiterhin ausgeschlossen. Wer ein solches Gerät anbringen möchte, muss unter anderem eine fachgerechte Planung und Montage durch konzessionierte Betriebe sicherstellen sowie Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung einhalten.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Wohnqualität der unmittelbaren Nachbarschaft – auch nächtlicher Betrieb darf keine unzumutbare Lärmbelastung verursachen. Darüber hinaus werden hohe Energieeffizienzstandards sowie der Einsatz umweltfreundlicher Kältemittel vorgeschrieben. Die anfallenden Kosten für Anschaffung und Einbau tragen die jeweiligen Mieterinnen und Mieter selbst.

Bestehende Förderungen

Bestehende Förderangebote für Hitzeschutzmaßnahmen wie Rollläden bleiben unverändert bestehen – die Stadt Wien übernimmt dabei weiterhin bis zu 50 Prozent der Kosten. In der Aussendung wird zudem betont, dass Wiener Wohnen „weiterhin auf ein breites Bündel an nachhaltigen Maßnahmen gegen sommerliche Hitze“ setze.

Als konkrete Beispiele werden thermische Sanierungen, Begrünungsmaßnahmen sowie natürliche Verschattungslösungen bei Neubauten genannt.

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KO KOSMO-Redaktion
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