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Urteil

Terroranschlag in Villach: Syrer bekommt Höchststrafe

Terroranschlag in Villach: Syrer bekommt Höchststrafe
FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK
6 Min. Lesezeit |

Ein Leben ausgelöscht, fünf weitere zerstört – in 84 Sekunden. Jetzt hat das Gericht gesprochen.

Mehr als ein Jahr nach dem Terroranschlag in der Villacher Innenstadt hat das Landesgericht Klagenfurt am Mittwoch ein Urteil gesprochen: Ein 24-jähriger Syrer wurde vom Schwurgericht einstimmig des Mordes, des fünffachen Mordversuchs sowie terroristischer Straftaten für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel in sämtlichen Anklagepunkten mit acht Ja-Stimmen aus.

Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwältin nach der Höchststrafe – begründet vor allem mit den gewichtigen Erschwerungsgründen: acht Verbrechen, eine heimtückische und grausame Tatbegehung, Jugendliche unter den Opfern sowie religiöser Extremismus als ideologischer Hintergrund. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig, aber wortkarg und ohne jedes Zeichen von Reue. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei dem Messerangriff in der Villacher Innenstadt war ein 14-jähriger Schüler ums Leben gekommen, fünf weitere Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwältin festgehalten: „Der Angeklagte hat sich entschieden, jede Empathie und Menschlichkeit abzulegen.“ Auch die Untersuchungshaft habe keinerlei Wandel in seinem Denken bewirkt.

Blitzradikalisierung via IS

Der Angeklagte gilt als hochgefährlich. In Handschellen, flankiert von vier maskierten Justizwachebeamten, wurde der in weißes Hemd und beigefarbene Hose gekleidete Mann am Vormittag in den voll besetzten Gerichtssaal geführt und nahm hinter gepanzertem Glas auf einem Holzsessel Platz. Um seinen Bauch trug er einen Gurt, an dem die Handschellen befestigt waren.

Sein Verteidiger sprach selbst von einem „erschütternden Beweisverfahren“. Der Angeklagte – aufgewachsen in einem liberalen Elternhaus, in dem religiöse Praxis keine Rolle gespielt habe – sei erst in Österreich über soziale Netzwerke in den Einflussbereich der Terrormiliz Islamischer Staat geraten. Diese Form der Radikalisierung solle keine Entschuldigung sein, sondern vielmehr ein Auftrag, nicht mehr zuzulassen, dass so etwas passiert.

Innerhalb von einer Minute und 24 Sekunden soll der Angeklagte in der Villacher Innenstadt auf sechs Menschen im Alter zwischen 14 und 33 Jahren eingestochen haben. Das Klappmesser mit einer rund zehn Zentimeter langen Klinge hatte er eigens für den Anschlag erworben. Das erste und jüngste Opfer war ein 14-jähriger Schüler, der die Attacke nicht überlebte.

Unmittelbar danach stach der Angeklagte auf weitere Personen ein; insgesamt vier Überlebende erlitten lebensbedrohliche Verletzungen, wie die Staatsanwältin ausführte. „Nicht einmal zwei Minuten, und das Leben so vieler Menschen war verändert.“ Die Opfer seien „völlig willkürlich“ ausgewählt worden: „Er wollte, dass jedes Opfer stirbt und dass noch viel mehr Menschen sterben.“ Verhindert wurde Schlimmeres letztlich durch einen Essenslieferanten, der den bewaffneten Angreifer mit seinem Pkw anfuhr.

Im Jahr 2020 hatte der Syrer mit kurdischen Wurzeln in Österreich Asyl beantragt und erhalten. Als Fluchtgrund habe er im Asylverfahren die Angst vor einer Zwangsrekrutierung in die syrische Armee angegeben. In Österreich lebte er gemeinsam mit seinem Bruder und fiel zunächst kaum auf. Ab dem Jahr 2024 habe er sich jedoch zunehmend isoliert und sich über IS-Propagandavideos im Internet radikalisiert – die Staatsanwältin sprach von einer „Blitzradikalisierung“. Zwei Tage vor der Tat nahm er ein Video auf, in dem er dem Islamischen Staat die Treue schwört.

Keine Reue gezeigt

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie er sich verantworten wolle, antwortete der Angeklagte über einen Dolmetscher knapp: „Ich habe schon alles gesagt, ich habe sonst nichts zu sagen.“ In der Folge verlas der Richter jene Aussagen, die der Angeklagte nach der Tat gegenüber der Polizei gemacht hatte. Der Mann nickte dazu lediglich oder bestätigte sie mit wenigen Worten, ansonsten saß er reglos auf seinem Sessel.

Gegenüber der Polizei hatte er die Tat gestanden und erklärt, damit den IS stärken zu wollen. Warum er unmittelbar vor seiner Festnahme gelächelt und den erhobenen Zeigefinger – den sogenannten Tawhid-Finger – gezeigt hatte, begründete er damit, damit gerechnet zu haben, von der Polizei erschossen zu werden und „als Märtyrer in den Himmel“ zu kommen.

Eigentlich habe er noch mehr Menschen töten wollen, rund zehn sollten es sein, hatte er gegenüber der Polizei angegeben. Dazu hatte er im Vorfeld verschiedene Anschlagsszenarien erwogen: „Ich hatte andere Szenarien, aber leider keinen Zugang zu anderen Waffen, wie einen Sprenggürtel, mit dem ich noch mehr Menschen töten hätte können.“ Die Frage nach Reue verneinte er auch vor Gericht. Gegenüber der Polizei hatte er zu Protokoll gegeben: „Das Einzige, was ich bereue, ist, dass ich nicht gestorben bin.“ Auf die Frage, ob er eine solche Tat erneut begehen würde, wenn sich ihm die Gelegenheit böte, nickte er.

Der Tathergang wurde im Prozess akribisch rekonstruiert. Ein mehr als 14 Minuten langes Überwachungsvideo zeigte, wie der Angeklagte an jenem Tag durch die Villacher Altstadt streifte – vom Bahnhof über die Draubrücke und die Lederergasse und wieder zurück –, bevor er die Gruppe Jugendlicher attackierte. Ebenfalls dokumentiert war, wie der damals 23-Jährige auf sein letztes Opfer zuläuft und mit voller Wucht mit dem Messer ausholt.

Dem Angegriffenen gelang die Flucht, wodurch er vor Schlimmerem bewahrt blieb. Besondere Betroffenheit im Saal löste eine Aufnahme aus dem Inneren des ersten Rettungswagens am Tatort aus: Zu sehen war der Angeklagte, wie er ruhig auf seine Festnahme wartet – während wenige Meter entfernt eines der Opfer auf dem Boden um sein Leben kämpfte. Sechs Minuten nach dem ersten Stich trafen zwei Polizistinnen am Tatort ein. „Er hat meinen Anweisungen keine Folge geleistet und nur gegrinst“, schilderte eine der beiden als Zeugin.

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatten die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht für Aufsehen gesorgt. Rund um das Gerichtsgebäude und auch in seinem Inneren waren zahlreiche Polizeibeamte postiert. Sämtliche Besucherinnen und Besucher sowie Journalistinnen und Journalisten wurden am Eingang auf elektronische Geräte kontrolliert; Handys und Laptops mussten vor dem Betreten des Saales abgegeben werden. Das Anfertigen von Zeichnungen im Saal war untersagt.

Darüber hinaus wurden die Medien aufgefordert, am Prozess beteiligte Justizangehörige nicht namentlich zu nennen.

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KO KOSMO-Redaktion
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