Neue EU-Regeln stärken Fluggastrechte spürbar – von Entschädigungen bis zum kostenlosen Handgepäck gilt bald mehr Schutz.
EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine umfassende Neuregelung der Fluggastrechte verständigt. Die am Montagabend erzielte Einigung soll Passagiere künftig wirksamer schützen, wenn Flüge gestrichen, erheblich verspätet oder Reisende trotz gültiger Buchung nicht befördert werden. Befürchtungen, wonach bestehende Schutzstandards abgeschwächt werden könnten, haben sich damit nicht bewahrheitet.
Der Entschädigungsanspruch bleibt ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden aufrecht, ebenso das Recht auf Rückerstattung oder eine anderweitige Beförderung bei kurzfristigen Flugausfällen oder verweigerten Boardings.
Neue Entschädigungsregeln
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der zurückzulegenden Strecke: Für Flüge bis 1.500 Kilometer sind 250 Euro vorgesehen, für Verbindungen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern 400 Euro, für darüber hinausgehende Strecken 600 Euro. Unter bestimmten Bedingungen – wenn die Airline eine rasche Weiterbeförderung sicherstellt oder die Ankunftsverspätung vier Stunden nicht überschreitet – ist bei Langstreckenflügen eine Halbierung der Entschädigungssumme zulässig.
Außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Streiks befreien Fluglinien von der Zahlungspflicht. Unabhängig davon sind sie jedoch verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Erfrischungen, Mahlzeiten und, sofern erforderlich, einer Unterkunft zu versorgen.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola bezeichnete die Einigung als Erfolg für Passagiere und betonte, dass das Europäische Parlament stets ein Verfechter starker Fluggastrechte war. Die überarbeiteten Regelungen sollen sowohl für Reisende als auch für Fluggesellschaften mehr Klarheit und Planbarkeit schaffen, ohne dabei übermäßigen bürokratischen Aufwand zu erzeugen.
Konkret sind Airlines künftig verpflichtet, betroffene Passagiere spätestens vier Tage nach Reiseende auf elektronischem Weg darüber zu informieren, wie sie eine Entschädigung beantragen können. Für die Einreichung des Antrags stehen den Reisenden neun Monate zur Verfügung; die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen entweder zahlen oder die Gründe für eine Ablehnung darlegen.
Schutz & Neuerungen
Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Wer seinen Flug verpasst, weil der Flughafen den rechtzeitigen Transport zum Gate nicht gewährleistet, soll Anspruch auf Entschädigung, Hilfeleistungen und eine Ersatzverbindung haben. Familien mit Kindern unter 14 Jahren können darauf vertrauen, dass die Sitzzuweisung neben der Begleitperson ohne Aufpreis erfolgt. Dieses Recht soll auch für Schwangere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität gelten. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Fluggesellschaften für nebeneinanderliegende Sitzplätze zusätzliche Gebühren verlangen.
Beim Handgepäck gilt künftig: Ein persönlicher Gegenstand darf kostenfrei mitgeführt werden, und der ausgewiesene Ticketpreis muss Handgepäck bereits einschließen. Gebühren für geringfügige Namenskorrekturen sowie für ausgedruckte Bordkarten sollen wegfallen. Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte No-Show-Regel: Passagiere, die einen Hinflug nicht angetreten haben, dürfen den gebuchten Rückflug dennoch in Anspruch nehmen.
Der Vizechef des Verkehrsausschusses, Virginijus Sinkevicius, sieht die Passagiere als Gewinner und betont, dass bestehende Rechte geschützt und neue Sicherheiten geschaffen wurden. Berichterstatter Andrey Novakov erklärt, das Parlament habe sein Versprechen gehalten, die Rechte der Passagiere zu schützen.
Die Neuregelung muss nun noch formal bestätigt werden und könnte nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Nach der förmlichen Billigung durch Rat und Parlament haben die Fluggesellschaften ein Jahr bzw. zwölf Monate Zeit, um die neuen EU-Fluggastrechte-Regeln umzusetzen.