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Fluggastrechte

EU beschließt neue Regeln: Was sich für Flugpassagiere ändert!

EU beschließt neue Regeln: Was sich für Flugpassagiere ändert!
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Neue EU-Regeln stärken Fluggastrechte – doch nicht alle Änderungen fallen zugunsten der Passagiere aus.

Die EU-Mitgliedstaaten haben der Reform der europäischen Fluggastrechte zugestimmt. Für Passagiere bleibt das Wesentliche erhalten: Wer bei erheblichen Verspätungen einen Anspruch hat, erhält weiterhin eine Entschädigung. Gleichzeitig werden Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Anträge zügiger abzuwickeln. Familien mit Kindern, Schwangere sowie Personen mit Behinderung profitieren darüber hinaus von neu eingeführten Schutzrechten.

Die Höhe der Entschädigung hängt von der zurückgelegten Flugstrecke ab: Für Verbindungen bis 1.500 Kilometer werden 250 Euro fällig, bis 3.500 Kilometer sind es 400 Euro, und bei längeren Strecken steigt der Betrag auf 600 Euro. Auch bei kurzfristigen Annullierungen, die weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgen, können Reisende unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche geltend machen – vorausgesetzt, die Verantwortung liegt bei der Fluggesellschaft.

Umsetzung ab 2027

Die neuen Regelungen greifen nicht unmittelbar nach der Verabschiedung. Airlines erhalten nach dem formellen Inkrafttreten zwölf Monate für die Umsetzung, weshalb die praktische Anwendung voraussichtlich erst ab Mitte 2027 beginnt. Ursprünglich hatten die EU-Staaten angestrebt, die Eingriffsschwelle anzuheben und Zahlungen zu reduzieren. Das Europaparlament setzte sich jedoch erfolgreich dafür ein, dass der Anspruch auf Entschädigung ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden erhalten bleibt.

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist – etwa auf extreme Wetterverhältnisse oder Streiks. In solchen Fällen trägt die Airline die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang. Da ein erheblicher Teil berechtigter Ansprüche bislang nicht eingefordert wird, zielt die Reform darauf ab, den Zugang zu Entschädigungen spürbar zu vereinfachen.

Fluggesellschaften sind künftig verpflichtet, betroffene Passagiere spätestens 96 Stunden nach Reiseende schriftlich über ihre Rechte zu informieren. Reisende haben anschließend neun Monate Zeit, ihren Anspruch einzureichen. Die Airline muss daraufhin innerhalb von 30 Tagen entweder zahlen oder eine begründete Ablehnung übermitteln. Vorgesehen ist zudem ein einheitliches europäisches Antragsformular, wobei es den Airlines freisteht, ergänzend eigene Formulare oder Apps bereitzustellen.

Neue Passagierrechte

Eltern sollen künftig ohne zusätzliche Reservierungsgebühr neben ihren Kindern unter 14 Jahren platziert werden – eine Regelung, die ebenso für Schwangere und Personen mit eingeschränkter Mobilität gilt. Weitere Neuerungen betreffen die kostenlose Korrektur von Schreibfehlern im Namen sowie die Pflicht der Flughäfen, auf Wunsch einen ausgedruckten Boardingpass auszustellen. Buchungsportale müssen beim Preisvergleich den Tarif inklusive Handgepäck ausweisen. Zudem darf ein nicht angetretener Hinflug nicht länger automatisch zum Verfall des Rückflugs führen.

Kommt es zu einer Flugstörung, muss die Airline innerhalb von drei Stunden eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Bleibt dieses Angebot aus, können Passagiere selbständig eine alternative Verbindung buchen – die Erstattung ist dabei jedoch auf das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Gerade bei günstigen Tickets könnte diese Deckelung dazu führen, dass die tatsächlich anfallenden Kosten nicht vollständig gedeckt werden, was gegenüber der bisherigen Regelung als Verschlechterung zu werten ist.

Die Betreuungspflichten der Airlines werden durch die Reform präziser gefasst: Nach zwei Stunden Wartezeit sind Erfrischungen bereitzustellen, nach drei Stunden eine vollständige Mahlzeit. Darüber hinaus haben Passagiere Anspruch auf Internetzugang sowie mindestens zwei Telefonate. Ist eine Übernachtung erforderlich, übernimmt die Fluggesellschaft die Kosten für Unterkunft und Transfer.

Bis zur tatsächlichen Anwendung der neuen Regelungen bleiben die bestehenden Vorschriften in Kraft. Reisende sollten daher ihre Reiseunterlagen und Belege sorgfältig aufbewahren, um Ansprüche auch unter dem aktuellen Rechtsrahmen durchsetzen zu können.

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KO KOSMO-Redaktion
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