Ein rechtskräftiges Urteil, ein versäumter Haftantritt – und drei Tage später eine mutmaßliche Tat. Der Fall eines 21-Jährigen wirft Systemfragen auf.
Die neuen Vorwürfe gegen einen 21-jährigen Syrer werfen nun auch Fragen über den Ablauf rund um seinen versäumten Haftantritt auf. Der Mann war bereits im Dezember des Vorjahres rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt worden – und befand sich dennoch Anfang Juli noch in Freiheit. Wie der Standard berichtet, hätte er seine Strafe am 3. Juli in der Justizanstalt Wiener Neustadt antreten müssen. Laut den aktuellen Vorwürfen soll er jedoch nur drei Tage danach eine 16-Jährige in Wien in sein Auto gelockt und sexuell missbraucht haben.
Weshalb der rechtskräftig Verurteilte zu diesem Zeitpunkt noch nicht inhaftiert war, wird nun im Zuge der neuen Ermittlungen eingehend untersucht. Dass er den Haftantritt nicht wahrgenommen hatte, war dem Landesgericht Wiener Neustadt damals noch nicht bekannt – die zuständige Justizanstalt hatte darüber noch keinen Bericht erstattet. Zwischen dem vorgesehenen Strafantritt und der mutmaßlichen Tat lag zudem ein Wochenende, wie die Zeitung weiter berichtet.
Im regulären Verfahren werden rechtskräftig verurteilte Personen, die sich auf freiem Fuß befinden, von der zuständigen Justizanstalt schriftlich aufgefordert, ihre Freiheitsstrafe innerhalb einer bestimmten Frist anzutreten.
Probleme im Verfahren
Bereits im ersten Strafverfahren hatte es laut Standard erhebliche Probleme gegeben. Zu einer Hauptverhandlung am 21. August 2025 erschien der damals Angeklagte unentschuldigt nicht. Unter seiner Telefonnummer war er nicht erreichbar, und auch eine sofortige Vorführung an seiner Meldeadresse verlief ergebnislos – der Hauptmieter teilte den Beamten mit, der Syrer wohne dort nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin seine Festnahme wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Anfang September ordnete das Gericht diese schließlich an – allerdings „ausschließlich wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr“. In einem Gerichtsentscheid wird laut Standard festgehalten, „sich der Angeklagte am 21. August 2025 um 11.20 Uhr beim Stadtpolizeikommando gemeldet und sein Fernbleiben von der Hauptverhandlung damit gerechtfertigt hat, er habe versucht, das Gericht über sein Nichterscheinen zu verständigen, jedoch niemanden erreichen können“.
Sein Verteidiger erklärte, der 21-Jährige habe ihn ebenfalls kontaktiert und lebe nach wie vor an seiner bisherigen Adresse. Den Gerichtstermin habe sein Mandant vergessen, weil er in einem anderen Bundesland gearbeitet habe. Später gab der Mann an, den „Termin verschlafen“ zu haben, wie die Zeitung weiter berichtet. Am 18. Oktober wurde der junge Syrer schließlich festgenommen, einen Tag darauf verhängte das Gericht Untersuchungshaft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr.
Entlassung auf Beschwerde
Gegen diese Entscheidung legte der 21-Jährige Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ein – und hatte damit Erfolg. Das Gericht hielt zwar fest, sein Verhalten lasse eine Tendenz erkennen, „sich der zügigen Durchführung des Verfahrens zu entziehen“, wie der Standard berichtet. Für die Annahme einer konkreten Fluchtgefahr reiche dies jedoch nicht aus.
Auch eine Gefahr weiterer Straftaten sah das Gericht damals nicht, da seit der angeklagten Vergewaltigung im Februar 2025 bis zur Untersuchungshaft keine weiteren Delikte bekannt geworden waren. Der Mann wurde daher am 30. Oktober sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Laut dem Gerichtsentscheid versicherte er anschließend mehrfach, seine Freiheitsstrafe wie vorgesehen am 3. Juli anzutreten. Dazu kam es jedoch nicht.
Zudem soll es bereits zuvor Probleme mit der Bewährungshilfe gegeben haben, weil der 21-Jährige vereinbarte Kontakte nicht eingehalten hatte, wie die Zeitung weiter berichtet.
Warum der Verurteilte trotz rechtskräftiger Strafe bislang nicht in Haft war, wird im Zuge der aktuellen Vorwürfe nun genau untersucht.