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150 Tote

Germanwings-Absturz: Hinterbliebene fordern Millionen vom deutschen Staat

Germanwings-Absturz: Hinterbliebene fordern Millionen vom deutschen Staat
FOTO: EPA/Guillaume
2 Min. Lesezeit |

Zehn Jahre nach dem Germanwings-Absturz kämpfen Hinterbliebene weiter – diesmal vor Gericht gegen den deutschen Staat.

Zehn Jahre nach dem Absturz von Germanwings-Flug 4U9525 am 24. März 2015 in den französischen Alpen sind die juristischen Nachwirkungen der Tragödie noch immer nicht abgeschlossen. Damals verloren 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder ihr Leben, als Co-Pilot Andreas Lubitz die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich in einen Berghang steuerte und damit 149 Menschen in den Tod riss.

Der Ablauf der Katastrophe wurde in den folgenden Ermittlungen lückenlos rekonstruiert: Während sich der Kapitän kurzzeitig aus dem Cockpit entfernte, verriegelte Lubitz die Tür von innen, übernahm die alleinige Kontrolle über das Flugzeug und leitete gezielt den Sinkflug ein. Wie die Untersuchungen ergaben, litt der 27-Jährige zum Zeitpunkt des Absturzes an Depressionen und Psychosen. Aus Angst, seine Pilotenlizenz zu verlieren, verschwieg er seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber.

Klage gegen den Staat

Nun ziehen 30 Hinterbliebene vor Gericht und fordern vom deutschen Staat Schadenersatz in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Person. Der Vorwurf lautet, die zuständigen Behörden hätten die Flugtauglichkeit von Lubitz nicht hinreichend kontrolliert – insbesondere sei sein psychischer Gesundheitszustand bei den flugmedizinischen Untersuchungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft worden.

Die Amtshaftungsklage wird von der 7. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig verhandelt. Die mündliche Verhandlung ist für den 28. August terminiert. Rechtliche Grundlage der Klage bildet die Amtshaftung gemäß Paragraf 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gericht äußerte jedoch bereits Zweifel am Erfolg des Verfahrens: Eine Amtshaftung scheide aus, sofern ein anderer Rechtsträger für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden könne – nach erster Einschätzung des Gerichts möglicherweise die Fluggesellschaft selbst.

Gescheiterter Klageweg

Dieser Weg wurde von Hinterbliebenen bereits beschritten, blieb jedoch erfolglos: Eine Klage gegen die Lufthansa als Mutterkonzern von Germanwings scheiterte im Jahr 2020.

Das Gericht stellte damals fest, dass die Überwachung der Flugtauglichkeit nicht in den Zuständigkeitsbereich der Airline falle, sondern originäre Aufgabe des Staates sei.

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KO KOSMO-Redaktion
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