Ein Anschlag, ein toter Gefährder – und ein System, das ihn nicht stoppen konnte. Jetzt zieht die Politik Konsequenzen.
Der islamistisch motivierte Anschlag beim Berliner Christopher Street Day hat eine sicherheitspolitische Debatte ausgelöst, auf die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit einem Bündel konkreter Forderungen reagiert. Bei dem Vorfall war ein 21-Jähriger am Sonntagabend im Berlin-Tiergarten mit einem Auto in eine Menschenmenge gefahren und hatte anschließend weitere Personen mit einer Stichwaffe angegriffen. Eine 65-jährige Polin erlag ihren Verletzungen, 29 weitere Menschen wurden nach Angaben der Behörden teils lebensgefährlich verletzt.
Der Tatverdächtige wurde von der Polizei noch am selben Abend erschossen. Dass der 21-jährige deutsche Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln trotz seiner Einstufung als Gefährder auf freiem Fuß war, erklärt sich damit, dass für ihn das Jugendstrafrecht zur Anwendung kam.
Dobrindts Maßnahmenpaket
Am Dienstag legte Dobrindt ein Maßnahmenpaket vor, das die Handlungsmöglichkeiten des Staates gegenüber Gefährdern erheblich ausweiten soll: Präventivhaft, der Ausschluss des Jugendstrafrechts für diese Personengruppe sowie die verpflichtende Nutzung elektronischer Fußfesseln stehen dabei im Mittelpunkt. „Es gibt eine Vielzahl von identifizierten Gefährdern in Deutschland“, erklärte Dobrindt. Das Bundeskriminalamt stuft aktuell 410 Personen als islamistische Gefährder in Deutschland ein. Die Möglichkeit, dass diese Gefährder Anschläge begehen, müsse „deutlich eingeschränkt werden“.
Ausdrücklich verwies der Minister darauf, dass ein Teil der bekannten Gefährder die deutsche Staatsbürgerschaft besitze – so wie der mutmaßliche Attentäter Abdul B. Eine Abschiebung scheide in solchen Fällen rechtlich aus: „Das heißt, diese Gefährder sind objektiv vorhanden. Wir müssen unsere Gesellschaft bestmöglich davor schützen.“ B. sei als Gefährder bekannt gewesen und bereits wegen eines vergleichbaren Delikts verurteilt worden – und dennoch auf freiem Fuß geblieben.
Die Frage, die sich Dobrindt zufolge zu Recht stelle, laute: „Wie konnte diese Person in Freiheit befindlich sein?“ Konkret fordert Dobrindt in diesem Zusammenhang eine Reform des Jugendstrafrechts: Dessen Anwendung auf erwachsene Gefährder sei „inakzeptabel“, sagte er. Als weiteres Element seines Maßnahmenpakets drängt der CSU-Politiker auf einen deutlich breiteren Einsatz elektronischer Fußfesseln: „Die Fußfessel als Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Gefährdern muss ein obligatorisches Mittel sein.“
Darüber hinaus verlangt er bundesweit einheitliche Regelungen für die Präventivhaft, da die derzeit geltenden Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland erheblich voneinander abweichen. Die Präventivhaft solle „dafür zu sorgen, dass identifizierte Gefährder in ihrer Gefährlichkeit deutlich reduziert werden“. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien laut Dobrindt „realistisch umsetzbar und schnell umsetzbar“, Gespräche mit den Koalitionspartnern hätten bereits begonnen.
Kritik und Skepsis
Skepsis kommt hingegen vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), der vor einer Überlastung des Systems warnt. „Die Kapazitäten im Strafvollzug sind gerade in den Metropolen und Stadtstaaten schon seit langem völlig ausgeschöpft“, sagte BSBD-Chef René Müller der „Rheinischen Post“. Er plädiert für eigens eingerichtete Gefängnisse für Gefährder.
Auch die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), mahnt zur Zurückhaltung gegenüber vorschnellen Verschärfungen. „Wir haben in Deutschland bereits ein breites Set an Instrumenten auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Schnelle Forderungen sehen zwar markant aus, werden aber ohne intensive vorherige Analyse der Lage nicht gerecht.“