Waldbrände, gebuchter Urlaub – und nun? Was Reisende jetzt wissen müssen, hängt von einem entscheidenden Detail ab.
Die Waldbrände in Südeuropa stellen viele Urlauberinnen und Urlauber vor eine drängende Frage: Was passiert mit der bereits gebuchten Reise? Ob eine Stornierung kostenfrei möglich ist oder ein vorzeitiger Abbruch infrage kommt, richtet sich in erster Linie danach, wie die Reise ursprünglich gebucht wurde – als Pauschalpaket oder als Zusammenstellung einzelner Leistungen.
Pauschalreise: Klarer Vorteil
Wer Flug und Hotel gemeinsam als Pauschalreise gebucht hat, hat bei solchen Ereignissen einen klaren Vorteil: Es gibt einen einzigen Ansprechpartner – den Reiseveranstalter. Nach den Bränden in Frankreich und Spanien stehen die Reisebüros in engem, täglichem Austausch mit den Veranstaltern vor Ort. Petra Stranger, Sprecherin der Salzburger Reisebüros in der Wirtschaftskammer, erklärt dazu: „Eine Masse an Stornierungen verzeichnen wir derzeit nicht. Hier wird die Lage täglich neu betrachtet. Wenn eine Region so stark betroffen ist, hat der Kunde natürlich ein kostenfreies Rücktrittsrecht oder Umbuchungsrecht.“
Grundsätzlich genießen Pauschalreisende in Krisensituationen einen deutlich besseren rechtlichen Schutz als Individualreisende. Eva Klampferer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer Salzburg, erläutert den Unterschied: „Bei der Pauschalreise habe ich in der Regel ein kostenloses Stornorecht, wenn am Zielort eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht. Wenn ich nur einen Flug oder nur die Hinreise gebucht habe, ist das etwas anderes – hier habe ich das kostenlose Stornorecht nicht.“ Klampferer weist zudem darauf hin, dass dieses Recht zeitlich eng begrenzt ist – wer Wochen im Voraus stornieren möchte, kann sich darauf nicht berufen.
Geografische Nähe entscheidend
Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums ist dabei keine Voraussetzung für einen kostenfreien Rücktritt, wie ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner klarstellt. Entscheidend ist vielmehr die geografische Nähe der Gefahr zum gebuchten Aufenthaltsort: „Besteht die Brandgefahr nicht unmittelbar am gebuchten Ort und gibt es am Urlaubsort auch sonst keine Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, wie beispielsweise starke Rauchentwicklung, Straßensperren oder ähnliches, ist kein Rücktritt möglich“, präzisierte die Juristin.
Ist der Urlaubsort hingegen direkt betroffen, werden Reisende vom Veranstalter über Alternativen informiert – etwa eine Ersatzunterkunft oder eine kostenlose Stornierung. Anders verhält es sich bei Individualreisen: Ein gebührenfreier Rücktritt vom Flug ist dort in der Regel nur dann möglich, wenn der betreffende Flughafen selbst von der Katastrophe betroffen ist. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Recht oder hängt von Kulanzentscheidungen des Anbieters ab. Grundsätzlich ist eine Stornierung ohne Kosten jedoch möglich, wenn die Unterkunft unmittelbar betroffen ist oder eine unmittelbare Gefährdung in der Nähe besteht, wie der ÖAMTC mitteilt.