Ein brutales Video, ein schwer verletzter Kater und vier Angeklagte: In Innsbruck beginnt ein Prozess, der ganz Österreich aufgewühlt hat.
Vor dem Landesgericht Innsbruck müssen sich am Dienstag, dem 4. August, vier junge Männer im Alter von 16, 19, 20 und 25 Jahren wegen Tierquälerei verantworten. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Verhandlungsbeginn ist um 9 Uhr.
Da einer der Beschuldigten noch minderjährig ist, könnte die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen werden. Parallel dazu haben mehrere Facebook-Gruppen zu einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen – von 8.30 bis 11.30 Uhr wollen Tierschützer dort für härtere Strafen bei Tierquälerei eintreten und dem Kater „Schmotzer“ sowie allen anderen Opfern von Tierquälerei gedenken.
Vorfall in Brixen
Der Ausgangspunkt des Verfahrens liegt in einem Vorfall Ende April in Brixen im Thale: Mehrere junge Männer versuchten damals, einen Kater mithilfe eines Bolzenschussapparats zu töten. Als das schwer verletzte Tier den Angriff zunächst überlebte, schlug einer der Täter mit einer Schneeschaufel auf das Tier ein – begleitet von Gelächter und zynischen Kommentaren. Die Tat wurde von einem der Beteiligten gefilmt. Als das Video die Runde machte, flog der Fall auf.
Was folgte, war eine Welle der Empörung, die weit über Tirol hinausreichte. Die Gemeinde Brixen im Thale geriet massiv unter Beschuss, einem der Täter wurde gekündigt, weitere wurden aus Vereinen ausgeschlossen. In sozialen Netzwerken entlud sich der Zorn der Öffentlichkeit gegen die vier Beschuldigten, und eine bereits laufende Petition für schärfere Gesetze gegen Tierquälerei erhielt enormen Zulauf.
Drohende Konsequenzen
Der Wiener Tierschutzanwalt Sascha Flatz hatte beabsichtigt, die mutmaßliche Besitzerin von „Schmotzer“ als Nebenklägerin vor Gericht zu vertreten – doch dieser Plan scheiterte, da die Frau das Tier lediglich versorgt hatte, ohne rechtliche Eigentümerin zu sein. Flatz zeigte sich besorgt darüber, dass die Angeklagten am Ende kaum mit ernsthaften Konsequenzen rechnen müssten, da Ersttäter in der Regel nur bedingte Strafen erhalten.
Tierquälerei ist in Österreich im Strafgesetzbuch in § 222 StGB geregelt und sieht als Höchststrafe bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe vor, wenn einem Tier rohe Misshandlung, unnötige Qualen oder mutwillige Tötung zugefügt werden.
Die Tierschützer, die sich am Tag des Prozesses vor dem Gericht versammeln wollen, betonen ausdrücklich, dass sie ihren Protest sachlich und ruhig gestalten möchten – verbunden mit der klaren Forderung nach einer Verschärfung der Strafen für Tierquälerei.