45 Euro bezahlt, Grillverbot kassiert – und das Geld ist trotzdem weg. Wien zeigt sich in dieser Sache wenig kulant.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden erhöhten Waldbrandgefahr sind Wiens öffentliche Grillplätze derzeit gesperrt. Das Verbot gilt seit 7. Mai 2026 und bleibt laut Stadt Wien bis auf Widerruf beziehungsweise bis nach längeren Regenschauern in Kraft. Wer für eine Reservierung bereits 45 Euro überwiesen hat, sieht dieses Geld laut Auskunft der Stadt nicht wieder. Die Gebühr wurde heuer deutlich angehoben – genutzt werden können die Grillroste trotzdem nicht.
Ein Grilltag auf der Donauinsel zählt für viele Wienerinnen und Wiener zu den fixen Sommerplänen. Derzeit ist das auf den städtischen Grillplätzen und in den ausgewiesenen Grillzonen jedoch nicht möglich. Ausgetrocknete Wälder und Wiesen haben die Behörden dazu veranlasst, ein umfassendes Verbot auszusprechen.
Neben dem Grillen sind auch offenes Feuer, das Rauchen sowie der Gebrauch von Shishas in Wäldern und deren unmittelbarem Gefährdungsbereich untersagt. Aufgehoben wird das Verbot erst dann, wenn ausreichende Niederschläge die Lage nachhaltig entschärfen.
Keine Rückerstattung
Für jene, die einen der kostenpflichtigen Grillplätze auf der Donauinsel bereits gebucht haben, ist die Situation besonders unangenehm. Seit Jänner 2026 beläuft sich der Reservierungsbetrag auf 45 Euro – zuvor waren es lediglich zehn Euro. Der sogenannte Verwaltungskostenbeitrag wurde damit auf mehr als das Vierfache angehoben.
Als Begründung nennt die Stadt gestiegene Ausgaben für Reinigung, Instandhaltung, Verwaltung und Service. Die bisherige Gebühr sei über viele Jahre hinweg unverändert geblieben und habe nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten gedeckt.
Trotz des behördlichen Grillverbots sieht die Stadt keine Möglichkeit zur Rückerstattung der bezahlten 45 Euro vor. Aus den veröffentlichten Reservierungsbedingungen geht hervor, dass selbst eine fristgerechte Stornierung keinen Anspruch auf Rückzahlung begründet. Diese Regelung greift demnach auch dann, wenn das Grillen aufgrund der Waldbrandgefahr amtlich untersagt ist. Eine Übertragung der Buchung auf eine andere Person ist ebenfalls ausgeschlossen.
Picknick statt Grillen
Vollständig ungenutzt muss der reservierte Platz allerdings nicht bleiben. Die Stadt weist darauf hin, dass er auch während des laufenden Verbots für ein Picknick genutzt werden kann. Der eigentliche Zweck der Buchung entfällt damit jedoch: Der Grill bleibt außer Betrieb.
Im privaten Garten ist das Grillen weiterhin erlaubt, sofern sich dieser nicht im Gefährdungsbereich eines Waldes befindet. Angesichts der anhaltenden Trockenheit ist jedoch auch dort erhöhte Vorsicht angebracht.
Wer Rauch wahrnimmt oder einen Brand vermutet, wird gebeten, umgehend die Feuerwehr unter der Notrufnummer 122 zu alarmieren.