Im bayerischen Röfingen hat eine Polizeistreife am Dienstagnachmittag einen 14-Jährigen am Steuer eines Autos gestoppt. Der Jugendliche hatte sich das Fahrzeug seiner Eltern unbemerkt genommen und war damit auf eigene Faust unterwegs.
Fahrt ohne Erlaubnis
In einer Kurve war er deutlich zu schnell über den Gehsteig gefahren, was die Beamten auf ihn aufmerksam machte. Einen Führerschein konnte er naturgemäß nicht vorweisen.
Gegen den 14-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. In Deutschland gelten Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres als strafmündig und werden bei Straftaten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nach den speziellen Vorschriften des Jugendstrafrechts beurteilt, bei denen erzieherische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland als Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, wobei dieser Strafrahmen grundsätzlich auch für nach Jugendstrafrecht zu beurteilende 14- bis 17-Jährige gilt.