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Verbraucherrecht

OGH entscheidet: Das ändert sich jetzt bei Booking.com

OGH entscheidet: Das ändert sich jetzt bei Booking.com
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3 Min. Lesezeit |

Booking.com muss nach einem OGH-Urteil künftig offenlegen, wer hinter privaten Unterkünften steckt – ein Sieg für Verbraucherrechte.

Eine wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) verpflichtet Booking.com künftig dazu, Identität und Kontaktdaten privater Unterkunftgeber unmittelbar nach dem Abschluss einer Buchung preiszugeben. Damit soll es Konsumentinnen und Konsumenten erleichtert werden, ihre vertraglichen Rechte tatsächlich durchzusetzen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) teilte dies am Dienstag mit.

Der VKI hatte die Buchungsplattform im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich in Anspruch genommen, weil Nutzerinnen und Nutzer bei der Buchung privater Unterkünfte häufig Verträge eingingen, ohne zu wissen, mit wem sie es rechtlich zu tun hatten – was die Geltendmachung von Ansprüchen erheblich erschwerte.

Lücke im Gesetz

Wie der VKI erläutert, schreibt das Gesetz eindeutig vor, dass über Identität und Anschrift gewerblicher Unterkunftgeber bereits vor der Buchung informiert werden muss. Für private Anbieter fehlt eine vergleichbare ausdrückliche Regelung. In der Praxis führte diese Lücke dazu, dass Verträge über Online-Plattformen zustande kamen, ohne dass die Buchenden wussten, wer ihr Vertragspartner ist.

Traten anschließend Probleme mit der Unterkunft auf, konnten Ansprüche mangels bekannter Identität oder Anschrift des Anbieters nur schwer oder überhaupt nicht durchgesetzt werden. Auf der Plattform Booking werden zahlreiche Unterkünfte von privaten Anbietern inseriert. Die Kontaktaufnahme mit diesen war jedoch vielfach ausschließlich über plattformeigene Kontaktformulare möglich.

Der VKI erachtete diesen Weg als unzureichend, um Ansprüche gegenüber dem Unterkunftgeber wirksam durchsetzen zu können, und brachte daher eine Verbandsklage ein. Der OGH bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen und hielt fest, dass das Gebot zur Offenlegung dieser Informationen etwaige datenschutzrechtliche Einwände überwiegt.

OGH-Urteil im Detail

Der OGH stellte dem VKI zufolge klar, dass Vermittlungsplattformen wie Booking verpflichtet sind, die Identität und die Kontaktdaten privater Unterkunftgeber zumindest unverzüglich nach Abschluss der Buchung bekanntzugeben. Es reiche nicht aus, diese Informationen erst auf ausdrückliche Nachfrage herauszugeben. Auch die von Booking vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken stehen dieser Informationspflicht nach Auffassung des OGH nicht entgegen.

„Wer einen Vertrag abschließt, muss wissen, mit wem. Nur wenn Konsument:innen ihren Vertragspartner kennen, können sie ihre Rechte im Anlassfall auch wirksam durchsetzen“, so VKI-Juristin Barbara Bauer. „Die OGH-Entscheidung stärkt die Rechtsposition von Konsument:innen und schafft mehr Transparenz bei der Buchung privater Unterkünfte über Online-Plattformen.“

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KO KOSMO-Redaktion
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