Fünf Tage, sechs Stunden, eine Chance: Wie Österreich versucht, Gewalt dort zu stoppen, wo sie entsteht.
Wer in Österreich im Rahmen des Gewaltpräventionsprogramms von Neustart Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, muss sich innerhalb von fünf Tagen anmelden. Dieses bewusst eng gehaltene Zeitfenster folgt einer klaren Logik: Betroffene sollen genau dann erreicht werden, wenn das Erlebte noch unmittelbar nachwirkt.
Alexander Grohs, Leiter von Neustart, bringt es auf den Punkt: „Wir bekommen Menschen zu einem Zeitpunkt zu fassen, an dem etwas passiert und die Situation noch sehr präsent ist.“ Das Erstgespräch findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen statt – mit dem Ziel, verfestigte Gewaltmuster dauerhaft zu unterbrechen.
Sechs Stunden Beratung
Der Beratungsprozess umfasst insgesamt sechs Stunden und kann zwar keine vollständige Verhaltensänderung garantieren, gilt jedoch häufig als erster entscheidender Schritt zur Selbstreflexion. Grohs beschreibt es so: „Sie können aber der entscheidende Moment sein, in dem jemand erstmals ernsthaft darüber nachdenkt, was er getan hat.“
Zentral dabei ist die klare Benennung der begangenen Tat sowie die Bereitschaft, persönliche Verantwortung zu übernehmen. Neustart verzeichnet monatlich rund 200 Beratungen – und 96 Prozent der Klienten erklären sich bereit, diese Verantwortung anzunehmen.
Prävention gefordert
Obwohl digitale Gewaltformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, bleiben körperliche und psychische Übergriffe innerhalb von Paarbeziehungen das vorherrschende Problem. Die wachsende Bereitschaft, solche Vorfälle zu melden, gilt als gesellschaftlicher Fortschritt – reicht aber nach Einschätzung von Grohs allein nicht aus.
Er mahnt: „Realistisch betrachtet, werden wir Gewalt nicht allein dadurch reduzieren, dass wir immer bessere und mehr Reaktionen auf Gewalt entwickeln.“ Stattdessen brauche es eine breit angelegte Prävention, die gewaltfreie Konfliktlösungen frühzeitig vermittelt. Für akute Krisensituationen stehen Helplines sowohl Frauen als auch Männern anonym zur Verfügung.