Millionen Lithiumbatterien landen jedes Jahr im Restmüll und sorgen für erhebliche Brandgefahr. Seit 1. Oktober müssen deshalb viele Händler bestimmte kleine Elektroaltgeräte auch ohne Neukauf kostenlos zurücknehmen.
Seit dem 1. Oktober 2026 gilt in Österreich eine neue Rücknahmepflicht für sehr kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 25 Quadratmetern müssen solche Geräte kostenlos zurücknehmen – auch wenn gleichzeitig kein neues Gerät gekauft wird.
Die Regel betrifft Elektrogeräte, deren äußere Abmessungen jeweils höchstens 25 Zentimeter betragen und die Batterien oder Akkus enthalten. Dazu zählen beispielsweise elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Smartphones, Kopfhörer, Powerbanks oder kleinere Küchengeräte. Die Rücknahmepflicht gilt allerdings nur für jene Arten von Geräten, die der jeweilige Händler selbst verkauft, und nur in haushaltsüblichen Mengen.
Millionen Batterien im Müll
Hintergrund der neuen Regelung ist unter anderem die zunehmende Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithiumbatterien. Eine Untersuchung der Montanuniversität Leoben kommt zu dem Ergebnis, dass hochgerechnet rund 17 Millionen Lithiumbatterien pro Jahr im österreichischen Restmüll landen. Im Durchschnitt finden sich etwa acht Lithiumbatterien pro Tonne Restmüll – rund viermal so viele wie noch vor zehn Jahren.
Der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe dokumentierte für 2025 insgesamt 36 größere Brandereignisse in Betrieben der Abfall- und Ressourcenwirtschaft. In vielen Fällen werden falsch entsorgte Lithiumbatterien und Akkus als mögliche Brandursache vermutet. Werden solche Batterien bei der Sammlung oder Verarbeitung beschädigt, können sie sich entzünden und schwere Brände auslösen.
So werden Batterien richtig entsorgt
Lithiumbatterien und Akkus dürfen nicht im Restmüll, Altpapier oder in der Gelben Tonne entsorgt werden. Sie müssen getrennt gesammelt und beispielsweise bei kommunalen Problemstoffsammelstellen oder entsprechenden Sammelstellen im Handel abgegeben werden. Elektroaltgeräte mit fest verbauten Akkus können ebenfalls bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen beziehungsweise – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – bei Händlern zurückgegeben werden.
Bei losen Lithiumbatterien und Akkus empfiehlt der VOEB außerdem, die Kontakte vor der Rückgabe mit Klebestreifen, möglichst Isolierband, gegen Kurzschlüsse zu sichern. Wenn sich ein Akku nicht einfach aus einem Elektrogerät entfernen lässt, sollte er im Gerät belassen und gemeinsam damit fachgerecht abgegeben werden.