Dutzende Vorladungen, laufende Verfahren – und noch keine einzige Strafe: Wiens Kopftuchverbot sorgt für Gesprächsstoff.
Seit Beginn des laufenden Schuljahres gilt in Wien ein gesetzliches Verbot des Kopftuchtragens für Schülerinnen unter 14 Jahren. Innerhalb des ersten Monats nach Inkrafttreten wurden 98 Vorladungen an Erziehungsberechtigte ausgestellt – finanzielle Konsequenzen hatte das für keine der betroffenen Familien bislang.
Die Bildungsdirektion Wien zieht eine erste Zwischenbilanz: In 72 Fällen wurden Gespräche mit Schülerinnen und deren Eltern geführt. 18 dieser Fälle wurden anschließend an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet, wo die entsprechenden Verfahren derzeit noch anhängig sind.
Freiwilligkeit kaum beurteilbar
Eines der zentralen Spannungsfelder in der Umsetzung des Verbots ist der Umstand, dass zahlreiche Schülerinnen das Kopftuch nach eigenen Angaben freiwillig tragen. Die Bildungsdirektion räumt ein, dass sich dahinterliegende Motivationen kaum objektiv bewerten lassen: „Kulturelle oder soziale Prägungen lassen sich im Rahmen dieser Gespräche nicht beurteilen.“
Bildungsdirektorin Elisabeth Fuchs betont dennoch den Anspruch auf einen achtsamen Vollzug: „Wir setzen die gesetzliche Regelung nach klaren Vorgaben um. Dabei legen wir besonderen Wert auf einen respektvollen und sensiblen Umgang.“
Mögliche Strafen
Auch wenn bislang keine einzige Geldstrafe ausgesprochen wurde, laufen in 18 Fällen noch Verfahren. Erziehungsberechtigte, die das Verbot wiederholt missachten, können mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 150 und 800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen konfrontiert werden.
Die gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen dieser Regelung – insbesondere auf Familien aus der BKS-Community (bosnisch-kroatisch-serbischsprachige Gemeinschaft) und anderen Gruppen mit religiösem Traditionsbezug – ist damit keineswegs abgeschlossen.