Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Gerichtsurteil

10 Jahre nach dem Alpendrama – Germanwings-Opfer verlieren erneut

10 Jahre nach dem Alpendrama – Germanwings-Opfer verlieren erneut
Foto: EPA/Guillaume Horcajuelo
2 Min. Lesezeit |

Zehn Jahre nach dem Germanwings-Absturz kämpfen Hinterbliebene weiter um Gerechtigkeit – doch der Staat weist jede Verantwortung von sich.

Nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen sind die Hinterbliebenen der Opfer mit dem Versuch gescheitert, Schmerzensgeldansprüche aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen. Das zuständige Gericht in Niedersachsen stellte klar, dass derartige Ansprüche nicht gegen den Staat, sondern gegen die Germanwings GmbH selbst geltend zu machen seien. Bei dem Unglück vom 24. März 2015 kamen 150 Menschen ums Leben, die Mehrzahl davon aus Deutschland und Spanien.

Die Kläger hatten Forderungen von bis zu 110.000 Euro pro Person erhoben und dabei argumentiert, die flugmedizinischen Untersuchungen des Co-Piloten seien durch die zuständige Behörde nicht hinreichend durchgeführt worden.

Absturz in den Alpen

Am 24. März 2015 stürzte ein Flugzeug der Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen ab. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder an Bord verloren ihr Leben. Den Ermittlungen zufolge lenkte der Co-Pilot, der an schweren psychischen Erkrankungen litt, die Maschine absichtlich in einen Berghang.

Besonders schwer traf die Tragödie Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, wo 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrkräfte unter den Opfern waren.

Klage in Braunschweig

Die Hinterbliebenen hatten ihre Klage bewusst in Braunschweig angestrengt, da dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat, dem sie die Verantwortung für die unzureichenden flugmedizinischen Kontrollen anlasteten. Die Richterin folgte dieser Argumentation jedoch nicht und verwies unter Berufung auf das Montrealer Übereinkommen auf die zivilrechtliche Zuständigkeit gegenüber Germanwings.

Klaus Radner, der beim Absturz Familienangehörige verlor, zeigte sich wenig optimistisch: „Also, ich sehe unsere Chancen bei einem Prozent.“ Ein weiterer Hinterbliebener, Engelbert Tegethoff, betonte den eigentlichen Antrieb hinter dem Rechtsstreit: „Es geht nicht ums Geld. Es geht um das Ziel, dass so eine Katastrophe nie wieder passiert.“

Lufthansa, die Konzernmutter von Germanwings, hatte den Angehörigen bereits Zahlungen von 10.000 Euro pro Person sowie ein vererbbares Schmerzensgeld von 25.000 Euro pro Opfer geleistet.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen