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Pendlerförderung

Bis zu 825 Euro für Pendler: Frist läuft bald ab

Bis zu 825 Euro für Pendler: Frist läuft bald ab
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Bis zu 825 Euro für den Arbeitsweg: Kärntner Pendler können noch bis Ende Oktober einen Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2025 beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich ein Sprit-Bonus möglich.

Für Berufspendler in Kärnten läuft die Antragsfrist für eine wichtige finanzielle Unterstützung aus. Wer im Jahr 2025 regelmäßig zur Arbeit gefahren ist, kann den Fahrtkostenzuschuss des Landes noch bis zum 31. Oktober 2026 beantragen. Die Förderung wird von der Arbeiterkammer Kärnten abgewickelt und soll Beschäftigte bei den Kosten für ihren Arbeitsweg entlasten.

Wer Anspruch auf die Förderung hat

Voraussetzung ist unter anderem ein Hauptwohnsitz in Kärnten sowie eine einfache Wegstrecke von mindestens fünf Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich an mindestens zwei Tagen pro Woche pendeln. Für den vollen Zuschuss ist eine Fahrt an mindestens vier Tagen pro Woche erforderlich.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Entfernung, den nachgewiesenen Fahrtkosten und dem Einkommen. Dabei gelten unterschiedliche Einkommensgrenzen für öffentliche Verkehrsmittel und Fahrten mit dem privaten Auto. Auch die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann eine Rolle spielen. Für Alleinverdiener und Familien mit Kindern gelten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Erleichterungen bei der Einkommensberechnung.

Zusätzlicher Sprit-Bonus möglich

Zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss können bestimmte Pendler einen einmaligen Kärntner Sprit-Bonus in Höhe von 75 Euro beantragen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sie die Kriterien für den Fahrtkostenzuschuss erfüllen, mit einem privaten Fahrzeug pendeln und mindestens 30 Kilometer pro Strecke zurücklegen.

Für den Sprit-Bonus gilt eine eigene Frist: Der Antrag kann noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.

Antrag bis 31. Oktober stellen

Der Fahrtkostenzuschuss für das Förderjahr 2025 kann online oder mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Dafür sind unter anderem Einkommensnachweise und Belege über die Fahrtkosten erforderlich. Je nach persönlicher Situation können zusätzliche Unterlagen notwendig sein.

Wer die Frist für den Fahrtkostenzuschuss versäumt, kann den Antrag für das Förderjahr 2025 nicht mehr rechtzeitig einreichen. Informationen zu den Voraussetzungen, den erforderlichen Unterlagen und der Antragstellung stellt die Arbeiterkammer Kärnten auf der Website arbeitnehmerfoerderung.at bereit.

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KO KOSMO-Redaktion
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