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Mordprozess

Totes Baby am Grenzübergang: Familie muss sich vor Gericht verantworten

Totes Baby am Grenzübergang: Familie muss sich vor Gericht verantworten
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Neugeborenes, eine Familie, ein Grenzübergang – und eine Anklage, die fünf Menschen vor Gericht bringt.

Am 21. und 22. Oktober müssen sich eine 17-jährige Mutter und vier ihrer Familienangehörigen vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Der Jugendlichen wird die Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen, den vier Angehörigen Beteiligung an einem Mord. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Mitangeklagt sind die Mutter, die Schwester, der Bruder und der Schwager der 17-Jährigen. Laut Anklage war die Familie gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs, als die junge Mutter am Grenzübergang Nickelsdorf kurz ausstieg und das bereits tote Neugeborene in einer Tragetasche ablegte. Die anderen Angehörigen sollen sie dabei unterstützt, abgeschirmt und anschließend bei der Beseitigung von Spuren geholfen haben.

Schwere Vorwürfe

Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen lebend zur Welt gekommen und unter Fremdeinwirkung gestorben war. Als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt.

Nach der Anklage soll die 17-Jährige das Neugeborene durch Würgen und stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Schädel getötet haben. Ob sich der Tatvorwurf im Prozess bestätigt, muss nun das Gericht klären.

Drohende Strafen

Der zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Erstangeklagten drohen im Fall einer Verurteilung wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt bis zu zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Den vier mitangeklagten Angehörigen wird Beteiligung an einem Mord vorgeworfen. Für die erwachsenen Angeklagten liegt der Strafrahmen bei zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslanger Haft. Einer der vier Angehörigen fällt ebenfalls unter das Jugendgerichtsgesetz; bei ihm beträgt die Strafdrohung zehn bis zwanzig Jahre.

Alle fünf Angeklagten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Der Prozess ist vorerst für zwei Verhandlungstage angesetzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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