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Missbrauchsfall

4.500 Euro für Sex mit 15-Jähriger: TikTok-Kontakt endet vor Gericht

4.500 Euro für Sex mit 15-Jähriger: TikTok-Kontakt endet vor Gericht
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

TikTok-Algorithmus, ein Teenager-Profil und ein Angebot, das bis auf 4.500 Euro stieg – ein Fall, der vor Gericht endete.

Vor dem Landesgericht Graz musste sich ein 22-jähriger Mann wegen versuchten sexuellen Missbrauchs an einer Minderjährigen verantworten. Der Angeklagte hatte die 15-Jährige über die Plattform TikTok kontaktiert und ihr Geld für sexuelle Handlungen angeboten.

Wie die Kronen Zeitung berichtet, war der Grazer über den Algorithmus der Videoplattform auf das Profil des Mädchens gestoßen. In weiterer Folge unterbreitete er ihr zunächst ein Angebot von 1.500 Euro für eine sexuelle Handlung – ein Betrag, den er schrittweise auf 4.500 Euro steigerte. Obwohl der Mann zum fraglichen Zeitpunkt selbst mit Privatschulden in Höhe von 7.500 Euro belastet war, bestritt er vor Gericht, die Avancen ernsthaft gemeint zu haben.

Richterin Julia Riffel konfrontierte ihn dabei unmissverständlich: „Fangen Sie Gespräche mit jungen Frauen immer so an?“ Der Angeklagte zeigte sich zerknirscht: „Das gehört sich nicht, ich schäme mich dafür.“

Keine Diversion

Richterin Riffel verurteilte den 22-Jährigen zu drei Monaten bedingter Haft bei einer Probezeit von drei Jahren. Eine Diversion lehnte sie dezidiert ab: „Solche sexuellen Übergriffe nehmen zu, deswegen gibt’s in solchen Fällen bei mir keine Diversion.“ Der Verteidiger des Angeklagten versuchte strafmildernd vorzubringen, dass sein Mandant im Zuge eines tätlichen Angriffs durch mehrere Männer bereits de facto bestraft worden sei: „Er hat seine Strafe quasi schon bekommen, wenn auch nicht vom Staat.“

Ermittlungen laufen

Rund um jenen Übergriff laufen nach wie vor Ermittlungen. Das Gericht geht davon aus, dass an der Prügelattacke möglicherweise Verwandte der 15-Jährigen beteiligt waren. Richterin Riffel richtete in diesem Zusammenhang eine klare Mahnung an die Betroffenen: „Sollten das ihre Brüder gewesen sein: Lassen Sie solche Selbstjustiz-Aktionen bleiben, gehen Sie zur Polizei.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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