Vor der anstehenden Nationalratssitzung haben die Regierungsparteien die geplanten Maßnahmen zur Erleichterung von Abschiebungen öffentlich in den Vordergrund gerückt. Innenminister Gerhard Karner verwies dabei auf bereits erzielte Ergebnisse: „Bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres hätten rund 3.000 verurteilte Straftäter Österreich verlassen, das seien fast zehn pro Tag gewesen.“ Die Bundesregierung verknüpft mit den geplanten Änderungen die Erwartung einer nachhaltigen Entlastung sowohl der Justizanstalten als auch der Polizei.
Erleichterte Abschiebungen
Karner hob hervor, dass künftig Abschiebungen bereits nach Verbüßung der Mindeststrafe erleichtert möglich sein sollen – ohne dass dafür Schubhaft angeordnet werden müsse. Diese Vereinfachung im Vollzugsablauf soll Kapazitäten freisetzen und den administrativen Aufwand reduzieren.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Nationalrats steht die Frage, wie Haftstrafen von EU-Bürgerinnen und -bürgern künftig einfacher in deren jeweiligen Heimatländern verbüßt werden können. Staatssekretär Jörg Leichtfried sprach sich für diese Regelung aus: „Für Entlastung der Justizanstalten werde zudem die ebenfalls im Nationalrat auf dem Programm stehende Erleichterung von Haftaufenthalten von EU-Bürgerinnen und -bürgern in deren Heimatländern sorgen.“ Die Umsetzung soll auf europäischer Ebene koordiniert erfolgen.
Gewerbeordnung reformiert
Darüber hinaus steht eine Änderung der Gewerbeordnung zur Beschlussfassung an. Der für Deregulierung zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn unterstrich den bürokratischen Entlastungseffekt des Vorhabens: „Das Vorhaben bringe deutliche Vereinfachungen bei den Berichtspflichten.“