Die EU-Kommission warnt vor der geplanten Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenskosten im EU-Ausland.
Anfang des Jahres kündigte die Regierung Sparpläne hinsichtlich der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an (KOSMO hat berichtet). Nun warnt die EU-Kommission vor einer möglichen Diskriminierung, berichtet „Kurier“. Ein EU-Vertrag verbiete jegliche Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Nationalität. Die geplanten Maßnahmen werden nun mit EU-Recht geprüft.
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Die EU-Kommission erklärte in einer der APA vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass mobile Arbeiter denselben Anspruch auf Kindergeld haben, wie einheimische Arbeiter, unabhängig davon wo die Kinder leben würden.
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„Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regeln auf einem fairen und aufrichtigen Grundsatz gründen, der den Kern des Binnenmarktes ausmacht und seinen Wert immer wieder unter Beweis gestellt hat: Für dieselben gezahlten Beiträge in einem Arbeitskontext sollten dieselben Leistungen anfallen und gelten“, heißt es im Schreiben der EU.