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Sollzinsen

Diese Bank-Kunden erhalten jetzt Geld zurück

Diese Bank-Kunden erhalten jetzt Geld zurück
(Foto: iStockphoto)
3 Min. Lesezeit |

In einer überraschenden Wende hat der Volksbanken-Verbund angekündigt, den finanziell in Not geratenen Verbrauchern die Sollzinsen für die gesetzlich festgelegte Stundungsfrist von April 2020 bis Jänner 2021 zurückzuzahlen. Damit folgt die Volksbank den anderen großen österreichischen Kreditinstituten, die bereits zuvor eine solche Maßnahme ergriffen hatten.

Die gesetzliche Regelung, die im April 2020 in Kraft trat, sah eine zehnmonatige Stundung von Kreditraten für finanziell in Not geratene Verbraucher vor. Ein Graubereich entstand jedoch in Bezug auf die Sollzinsen, da es keine klare Aussage hinsichtlich dieser gab. Viele Banken nutzten diese Lücke und verlangten in diesem Zeitraum weiterhin Sollzinsen.

Anfang 2022 stellte ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) klar, dass dies unrechtmäßig war. Später im Jahr bestätigte auch der Verfassungsgerichtshof, dass die Gesetzesregelung verfassungskonform war. Daraufhin trat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf den Plan und forderte die größten österreichischen Kreditinstitute auf, die Sollzinsen zu refundieren. Bis auf den Volksbanken-Verbund kamen alle Institute dieser Forderung nach.

Nun hat auch die Volksbank eingelenkt. Nach Verhandlungen mit dem VKI wurde bekannt gegeben, dass betroffene Kreditnehmer – auch ehemalige Kunden – bis zum 31. Dezember 2023 über ihre Kundenbetreuung oder online über die Website der Bank Anträge auf Refundierung der Sollzinsen stellen können.

Einkommensausfälle nachweisen

Die Refundierung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Kreditnehmer müssen nachweisen, dass sie in den zehn Monaten erhebliche Einkommensausfälle durch die Covid-19-Pandemie erlitten haben. Die Höhe der Rückzahlung hängt von der Ratenhöhe sowie dem Sollzinssatz ab. Laut Erfahrungen des VKI könnte diese einige hundert bis mehrere tausend Euro betragen.

Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, äußerte sich erfreut über die Entscheidung der Volksbank: „Es ist sehr erfreulich, dass nun alle von uns aufgeforderten Banken die Entscheidung des OGH umsetzen und die Kreditkonten der betroffenen Kunden richtigstellen.“

Zu den zum Volksbanken-Verbund gehörenden Kreditinstituten, die sich zur Rückerstattung bereit erklärt haben, gehören:

– Volksbank Wien AG
– Volksbank Niederösterreich AG
– Volksbank Oberösterreich AG
– Volksbank Salzburg eG
– Volksbank Kärnten eG
– Volksbank Steiermark AG
– Volksbank Tirol AG
– Volksbank Vorarlberg e. Gen.
– Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG

Diese Entscheidung könnte für viele Kreditnehmer, die durch die Covid-19-Pandemie finanzielle Ausfälle erlitten haben, eine signifikante finanzielle Erleichterung bedeuten. Die genaue Höhe der Rückzahlung hängt jedoch von der jeweiligen Ratenhöhe und dem Sollzinssatz ab.

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KO KOSMO-Redaktion
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