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150.000 Euro

„Hundebox-Fall“: Anwalt klagt Niederösterreich auf Schmerzensgeld

„Hundebox-Fall“: Anwalt klagt Niederösterreich auf Schmerzensgeld
Symbolbild (FOTO: iStock, X/@StehaufmannWien)
3 Min. Lesezeit |

Im dramatischen Fall eines zwölfjährigen Buben aus Waidhofen an der Thaya, der nur knapp einer tödlichen Familientragödie entkam, sieht sich das Land Niederösterreich mit hohen Schmerzensgeldforderungen konfrontiert. Die Bezirkshauptmannschaft steht in der Kritik, Warnsignale nicht ausreichend beachtet zu haben. Ein Sachverhalt, der nun auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Der Anwalt des Buben erhebt Anspruch auf 150.000 Euro wegen „vollkommen unzureichender“ Handlungen der Kinder- und Jugendhilfe, die das Leiden eines Zwölfjährigen ignorierte und schädigend auf dessen Wohlergehen wirkte. Die Behörde hat nun drei Monate, um zu reagieren.

Unzureichende Maßnahmen

Trotz beunruhigender Hinweise bei Kontrollbesuchen im Herbst 2022 blieben effektive Schutzmaßnahmen für das misshandelte Kind aus. Laut Anwalt des Jungen seien lediglich Auffälligkeiten dokumentiert worden, ohne dass sofortige Schritte eingeleitet wurden, um den Jungen vor weiteren Gefahren zu schützen.

Trotz zweier Gefährdungsmeldungen und einer Schulpflichtverletzungsanzeige sah sich der zuständige Mitarbeiter nicht zu einer als „Gefahr im Verzug“ einzustufenden Maßnahme veranlasst – eine Entscheidung, die nur Tage später das Leben des Kindes auf das Spiel setzte. Der Opferanwalt bezeichnet diese Entscheidung als „gravierende Fehleinschätzung“.

Ausbleibende Kommunikation und verhängnisvolle Konsequenzen

Des Weiteren wird der Vorwurf laut, dass der Kinder- und Jugendhilfeinformationen nicht an den ebenfalls sorgeberechtigten Vater weitergegeben wurden. Die Klärung dieser Umstände ist von entscheidender Bedeutung, denn vier Tage nach der als unzureichend empfundenen Reaktion wurde der Bub in einem lebensbedrohlichen Zustand in ein Krankenhaus gebracht.

Das Land im Zugzwang

Das Land Niederösterreich sieht sich nun in der Pflicht, innerhalb eines dreimonatigen Zeitrahmens auf die Schadensersatzforderungen zu reagieren. Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) betont ihr Engagement zur Aufklärung des Falles und unterstreicht das Interesse an einer lückenlosen Untersuchung.

Beispiellose Grausamkeit und juristische Aufarbeitung

Der erschütternde Vorfall, bei dem die Mutter und eine weitere Frau den Buben misshandelten und einsperrten, führte zu einer Strafforderung: Die Mutter erhielt eine 20-jährige, die Komplizin eine 14-jährige Haftstrafe, verbunden mit einer Unterbringung in therapeutischer Haft. Beide Urteile sind gegenwärtig noch nicht rechtskräftig.

Proaktive Maßnahmen und Konsequenzen für die Zukunft

Die traurige Realität dieses Falls hat bereits zu einer Überprüfung der Abläufe der Kinder- und Jugendhilfe geführt, mit der Bestätigung, dass alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden. Dennoch wurde eine weitere Überprüfung aufgrund der Prozessdetails angeordnet, um sicherzustellen, dass kein Verstoß gegen rechtliche und fachliche Standards vorliegt. Eine Kommission hat in der Folge sieben Empfehlungen ausgesprochen, ohne jedoch den konkreten Fall zu beleuchten.

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