Ein ungewöhnlicher Gerichtsfall beschäftigte gestern das Landesgericht in Wiener Neustadt. Drei Polizisten standen vor der Richterin, weil sie im Eifer einer Übungssituation Privatbesitz beschädigt hatten. Im Grenzgebiet im Einsatz, sollten sie Schlepperbanden aufspüren. Doch dann nahmen die Ereignisse eine unerwartete Wendung, die nun juristische Konsequenzen nach sich zog.

Rettungsaktion simuliert
Die Angeklagten waren Teil einer Operation zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Im November vergangenen Jahres stießen sie auf ein scheinbar von Schleppern zurückgelassenes Fahrzeug, das offensichtlich in einen Unfall verwickelt gewesen war. Um für Ernstfälle gewappnet zu sein, entschieden sich die Beamten spontan, eine Rettungsaktion zu simulieren. Dazu schlugen sie eine Fensterscheibe eines BMW ein – eine Entscheidung, die ihnen nun zum Verhängnis wurde.
Gerichtsverfahren
Das Handeln der Polizisten fiel unter den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Sachbeschädigung. Ein Soldat des Bundesheeres, der Zeuge der Geschehnisse wurde, brachte die Tat zur Anzeige. Vor Gericht mussten die Angeklagten sich nun für ihr Vorgehen verantworten. Eine Herausforderung für das Rechtssystem, welches zwischen notwendiger Einsatzübung und unrechtmäßiger Gewalt abwägen musste.
Amtsverlust für einen Polizisten
Der Drittangeklagten bekam vom Gericht 16 Monate auf Bewährung, während der Erstangeklagte mit einer Geldstrafe von 7.500 Euro belangt wurde. Der Zweitangeklagte hingegen erhielt einen Freispruch. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, doch im Falle ihrer Bestätigung könnte dies für den Drittangeklagten den Verlust seines Amtes bedeuten.
