Transportbranche atmet auf: Die NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2025 soll den Einbruch bei Neuzulassungen umkehren und Wettbewerbsnachteile beseitigen.
Österreich befreit ab Juli 2025 leichte Nutzfahrzeuge dauerhaft von der NoVA (Normverbrauchsabgabe). Diese Entscheidung, die im zweiten Ministerrat am 12. März verabschiedet wurde, betrifft Fahrzeuge der Klasse N1 – Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen. Die Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil des Mittelstandspakets der Bundesregierung und zielt darauf ab, Wettbewerbsnachteile für heimische Unternehmen zu beseitigen.
Die Einführung der NoVA für diese Fahrzeugklasse im Juli 2021 hatte gravierende Auswirkungen auf den Markt. Die Neuzulassungen sanken dramatisch: von 58.806 Fahrzeugen im Jahr 2021 auf nur noch 22.069 im Folgejahr. 2023 erholte sich der Markt leicht mit 33.088 Neuzulassungen, blieb jedoch deutlich unter dem Vorkrisenniveau.
Wirtschaftliche Folgen
Laut Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) führte diese Entwicklung nicht zu den erhofften ökologischen Verbesserungen. Stattdessen behielten viele Betriebe ihre älteren, umweltschädlicheren Fahrzeuge länger im Einsatz und verzichteten auf Investitionen in modernere Modelle. Besonders im Wettbewerb mit osteuropäischen Transportdienstleistern sahen sich österreichische Unternehmen benachteiligt.
„Es ist sehr positiv, dass die neue Bundesregierung gleich zum Start eine wichtige Forderung unserer Branche aufgreift und das österreichische Unikum der NoVA auf leichte Nutzfahrzeuge mit 1. Juli dieses Jahres wieder abschafft. Das bringt eine höchst notwendige Entlastung für viele Transportbetriebe und mit Sicherheit auch einen Investitionsschub“, erklärte Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ, in einer Aussendung.
Der Gesetzgeber hat für den Übergangszeitraum klare Regelungen festgelegt: Vorführfahrzeuge, die vor dem Stichtag auf Händler zugelassen, aber erst danach verkauft werden, unterliegen nicht der NoVA, sofern die Lieferung nach dem 1. Juli 2025 erfolgt. Bei Tageszulassungen entfällt die Steuerpflicht nur dann, wenn das Fahrzeug innerhalb von drei Monaten abgemeldet wird. Wird diese Frist vor dem Stichtag überschritten, fällt die NoVA an – unabhängig vom Lieferzeitpunkt.
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Kritische Stimmen
Die NoVA-Befreiung steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines breiteren Maßnahmenpakets für den Mittelstand. Dieses umfasst unter anderem eine Erhöhung der Basispauschalierung sowie die Einführung einer verpflichtenden Bürokratiebremse mit zentraler Anlaufstelle für Unternehmen. Klacska forderte im März eine zügige Implementierung dieser Maßnahmen, damit sie „spürbar in der Praxis ankommen“.
Nicht alle Stimmen begrüßen die Entscheidung. Katharina Rogenhofer, Vorständin von KONTEXT (überparteiliche politische Bewegung), kritisiert sowohl die NoVA-Befreiung für leichte Verbrenner-Dienstfahrzeuge als auch die Verdreifachung des Pendlereuros (steuerliche Entlastung für Pendler) als klimaschädliche Subventionen.
Diese Maßnahmen stünden im Widerspruch zu den eigenen Klimazielen der Regierung und begünstigten hauptsächlich Besserverdienende und PKW-Nutzer.
Finanzielle und ökologische Bilanz
Aus wirtschaftlicher Perspektive hat die NoVA-Befreiung erhebliche finanzielle Konsequenzen. Laut einer aktuellen Analyse der Österreichischen Energieagentur könnten durch den Wegfall jährlich bis zu 230 Millionen Euro an steuerlichen Einnahmen verloren gehen. Gleichzeitig rechnen Experten mit einer spürbaren Zunahme der Nachfrage nach neuen Transportfahrzeugen, besonders bei Kleinbetrieben und Selbstständigen, die bisher Neuanschaffungen aufgeschoben haben.
Umweltorganisationen wie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) warnen hingegen vor den ökologischen Konsequenzen dieser Maßnahme. Die Befreiung könnte den Anreiz zum Umstieg auf emissionsarme Fahrzeugtechnologien deutlich verringern und damit dem Ziel der Verkehrswende entgegenwirken. Kritiker befürchten, dass der Bestand fossiler Kleintransporter in Österreich durch die NoVA-Befreiung wieder ansteigen wird – entgegen der ursprünglichen Intention, die Flotte zu modernisieren und umweltfreundlicher zu gestalten.
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