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Ab 2021: Führerscheinpflicht für Drohnen

DROHNE
(FOTO: iStock)

Ab 2021 gibt es in Österreich eine Führerscheinpflicht für Drohnen. Diese Regelung gilt ab Jänner und die Fluggeräte sollen künftig in drei Kategorien eingeteilt werden. Der Führerschein für Drohnen ist nicht kostenpflichtig.

Jeder der eine Drohne besitzt, muss einen Online-Lehrgang und Onlinetest machen. Wenn man diese besteht, so bekommt man einen Kenntnisnachweis zugesendet. Sobald man mit einer Drohne unterwegs ist, muss man den Nachweis immer mit sich führen. Zwar kostet die Online-Registrierung etwa 30 Euro, dafür ist aber der Führerschein gratis. Mit dem Führerschein für Drohnen möchte man die Dunkelziffer, der nicht registrierten Geräte bei der AustroControl reduzieren.  

Haftpflichtversicherung:
Seit 31. Dezember 2020 gilt neben dem Führerschein ein neues EU-Drohnenregulativ. Die fliegenden Drohnen werden in drei verschiedene Kategorien eingeteilt. Diese werden in Registrierungspflicht und Gewichtsklasse unterschieden. So gibt es beispielsweise die Kategorie „Open“ für den privaten Gebrauch. Das sind zum Beispiel alle Fluggeräte, die unter 25 Kilo schwer sind, welche nicht von einer Luftfahrtbehörde bewilligt werden. Neu ist die Registrierungspflicht einer Drohne, die online möglich ist. Seit 31. Dezember 2020 muss man jedes Gadget über 250 Gramm vor dem ersten Fluge registrieren, wenn eine Kamera montiert ist. Weiters muss der Besitzer eine Haftpflichtversicherung abschließen.