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Autofahrer aufgepasst

Ab November gilt wieder eine wichtige Regel für Autofahrer

Ab November gilt wieder eine wichtige Regel für Autofahrer
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ab 1. November gilt in Österreich wieder die situative Winterreifenpflicht. Wer bei Schnee oder Eis mit der falschen Bereifung unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen – bei Gefährdung anderer sind sogar bis zu 10.000 Euro möglich.

Von 1. November bis 15. April gilt in Österreich für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 Tonnen die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Winterreifen sind nicht automatisch während des gesamten Zeitraums vorgeschrieben, sondern dann, wenn winterliche Fahrbahnverhältnisse wie Schnee, Schneematsch oder Eis herrschen.

Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Winterreifen an allen Rädern montiert sein. Auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sind zulässig, wenn sie als Winterreifen gekennzeichnet sind – etwa mit „M+S“, „M.S.“, „M&S“ oder dem Schneeflockensymbol. Alternativ dürfen Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden, allerdings nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Regeln & Strafen

Entscheidend ist auch die Profiltiefe: Winterreifen müssen bei Radialbauweise mindestens vier Millimeter, bei Diagonalreifen mindestens fünf Millimeter Profil aufweisen. Wird dieser Wert unterschritten, zählt der Reifen für die Winterreifenpflicht nicht mehr als zulässiger Winterreifen.

Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne vorgeschriebene Winterausrüstung fährt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind laut ÖAMTC theoretisch Strafen von bis zu 10.000 Euro möglich. Wer sich trotz Aufforderung weigert, die notwendige Winterausrüstung anzubringen und damit die Verkehrssicherheit gefährdet, kann zudem von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden.

Auch nach einem Unfall kann die falsche Bereifung Folgen haben. Die Kfz-Haftpflicht muss den Schaden des Unfallgegners grundsätzlich bezahlen, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung jedoch Regress beim Unfallverursacher verlangen. Bei der Kaskoversicherung kann falsche Bereifung ebenfalls Auswirkungen auf die Leistung haben, insbesondere wenn weitere grob fahrlässige Umstände hinzukommen.

Die Regel gilt unabhängig davon, ob ein Fahrzeug in Österreich oder im Ausland zugelassen ist. Auch Besucherinnen und Besucher aus anderen Ländern müssen sich bei Fahrten in Österreich an die Winterreifenpflicht halten. Wer im Herbst oder Winter nach Österreich fährt, sollte daher vor der Abfahrt Kennzeichnung und Profiltiefe seiner Reifen kontrollieren.

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KO KOSMO-Redaktion
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