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Arbeiterkammer triumphiert

Aktivierungsgebühr illegal: Streaminganbieter muss Geld an Kunden zurückzahlen

Aktivierungsgebühr illegal: Streaminganbieter muss Geld an Kunden zurückzahlen
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2 Min. Lesezeit |

Ein Sieg für Verbraucher: Canal+ muss nach erfolgreicher Klage der Arbeiterkammer die umstrittene Aktivierungsgebühr von 29,90 Euro an tausende Kunden zurückzahlen.

Die Arbeiterkammer konnte einen bedeutenden Erfolg im Kampf für Verbraucherrechte verbuchen. In einem Rechtsstreit mit dem TV- und Streaminganbieter Canal+, der früher unter dem Namen HD Austria firmierte, setzte sich die Konsumentenschutzorganisation durch. Streitpunkt war eine Aktivierungsgebühr von 29,90 Euro, die der Anbieter von Neukunden beim Vertragsabschluss verlangte. Diese Gebühr stufte die Arbeiterkammer als rechtswidrig ein und reichte Klage ein. Das Ergebnis: Canal+ gab nach und verpflichtete sich, den Betrag an alle Kunden zurückzuzahlen, die ihn entrichtet haben und bisher keine Rückerstattung erhielten.

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Rückerstattungsverfahren

Betroffene Kunden werden von Canal+ direkt angeschrieben und über das Rückforderungsverfahren informiert. Wer keine entsprechende Mitteilung erhält, kann dennoch aktiv werden: Die Rückforderung ist sowohl über die Webseite des Unternehmens als auch mittels eines von der Arbeiterkammer bereitgestellten Musterbriefs möglich. Neben der Rückzahlung der Aktivierungsgebühr hat sich Canal+ zudem verpflichtet, weitere beanstandete Klauseln aus seinen Verträgen zu entfernen.

Hilfe für Verbraucher

Der Vergleich im Verfahren um die umstrittenen Vertragsklauseln bringt tausenden Verbrauchern nun finanzielle Entlastung. Sämtliche Informationen zum Rückerstattungsverfahren sowie den erwähnten Musterbrief finden Interessierte auf der Internetpräsenz der Arbeiterkammer unter www.wien.arbeiterkammer.at.

Zur genauen Anzahl der betroffenen Kunden und zur Gesamtsumme der Rückzahlungen schweigen sich jedoch sowohl der Streaminganbieter als auch die Arbeiterkammer aus. Auf direkte Nachfrage machten weder Canal+ noch die Arbeiterkammer konkrete Angaben zum finanziellen Volumen der Rückerstattungen oder zur Zahl der Anspruchsberechtigten.

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KO KOSMO-Redaktion
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