Ab dem ersten Tag des Monats April beginnt für zahlreiche geringfügig Beschäftigte in Österreich ein neues Kapitel in Bezug auf soziale Sicherheit. Betroffen sind all jene, die mehrere Jobs auf dieser Basis ausüben und dabei die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten oder die neben einer Vollzeitanstellung zusätzliche geringfügige Dienstverhältnisse innehaben. Diese Gruppe darf sich über einen neu eingeführten Schutz durch die Arbeitslosenversicherung freuen – eine Novität, die nicht zuletzt auf eine gerichtliche Entscheidung zurückgeht. Zuvor blieb in solchen Konstellationen die Arbeitslosenversicherung die einzige soziale Versicherungssäule, die nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Von diesem Monat an müssen alle mehrfach geringfügig Beschäftigten, deren Gesamteinkommen die Schwelle von 518,44 Euro übersteigt, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten. Dies betrifft auch jene, die neben einer Vollzeitanstellung geringfügige Arbeitsverhältnisse ausüben. Die Gesamteinkünfte aus den geringfügigen Tätigkeiten führen damit zu einer Versicherungspflicht.
Das berechnet sich so
Wer also mehrere geringfügige Tätigkeiten wahrnimmt, muss aufpassen: Überschreitet das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze, kann es zu Nachforderungen der Sozialversicherungsbeiträge kommen. Es empfiehlt sich daher, mittels Online-Rechnern oder Beratungsstellen genau zu ermitteln, wie hoch das maximale Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung sein darf, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld setzt voraus, dass sämtliche arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungen aufgegeben wurden. Hier ist es also erforderlich, dass die versicherten Dienstverhältnisse beendet sind, damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Interessant ist auch, dass während des Bezugs von Arbeitslosengeld weiterhin ein Krankenversicherungsschutz besteht, der den Versicherten und deren Familienangehörigen medizinische Versorgung und andere Leistungen gewährleistet.
Gleichstellung im Arbeitsmarkt
Die Gesetzesänderung stellt einen bedeutenden Fortschritt für die soziale Gleichstellung im Arbeitsmarkt dar. Bisher mussten mehrfach geringfügig Beschäftigte ohne den Schutz der Arbeitslosenversicherung auskommen. Jetzt erhalten sie vergleichbare Sicherheiten wie regulär Vollzeitbeschäftigte. Diese Anpassung sorgt somit für mehr Fairness und unterstützt eine Gruppe von Arbeitnehmern, die in der Vergangenheit in Bezug auf soziale Absicherung benachteiligt war.
