Einen durchschnittlichen Alkoholkonsum von 11,4 Litern pro Kopf und Jahr verzeichnet Österreich. In der festlichen Zeit um Weihnachten und Silvester dürfte dieser Wert jedoch noch übertroffen werden. Doch die Arbeiterkammer Niederösterreich mahnt zur Vorsicht: Wer nach einer feucht-fröhlichen Nacht im Krankenhaus landet, sollte sich auf eine hohe Rechnung einstellen.
Bei der Frage, ob die Kosten für den Spitalsaufenthalt von der Krankenkasse übernommen werden oder nicht, geht es um die Grenze zwischen bloßem Aufenthalt und Behandlung. Der „bloße Aufenthalt“ wird von der Krankenkasse nicht bezahlt, wenn keine Behandlung notwendig ist. Das heißt, wenn man nur wegen der Alkoholisierung ins Krankenhaus kommt, bezahlt die Krankenkasse den Aufenthalt nicht, weil man ja von selbst wieder ausnüchtert. „Diagnose Rausch ist ein teures Vergnügen“, warnte AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum.
Behandlung oder nur Ausnüchtern?
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes legt fest, dass die Krankenkassen erst dann zur Zahlung verpflichtet sind, wenn weitere medizinische Behandlungen oder Beobachtungen notwendig sind. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen Behandlung und Ausnüchterung?
Dazu ein Beispiel: Wenn man schwer alkoholisiert ist, kann eine Infusion gegeben werden, die den Alkoholabbau beschleunigt. Diese zählt aber nicht zur Krankenbehandlung und wird deshalb nicht bezahlt. Die ÖGK müsse erst ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem eine schwer alkoholisierte Person einer fortgesetzten Beobachtung bedarf, teilte die AKNÖ mit.
Hohe Kosten
Die finanziellen Folgen eines solchen „Rausch“-Aufenthalts können erheblich sein. In Niederösterreich verlangen die Spitäler für den Aufenthalt zwischen 1.000 und 1.500 Euro pro Kalendertag. Wer vor Mitternacht eingeliefert wird und somit zwei Kalendertage im Spital verbringt, muss mit Kosten von 2.000 bis 3.000 Euro rechnen.
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Die Arbeiterkammer Niederösterreich warnt daher eindringlich vor den möglichen Kosten eines Spitalaufenthalts aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum. Der Appell lautet: Genieße, aber mit Maß und Ziel. Denn nach dem Rausch kann die Rechnung kommen, und die hat es in sich.
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