Am Wiener Landesgericht startet heute der Prozess gegen einen 29-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, seinen drei Monate alten Sohn durch ein Schütteltrauma getötet zu haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe entschieden.

Ermittlungen gegen Mutter eingestellt
Der Prozess, der als Indizienverfahren geführt wird, ist für zwei Tage angesetzt. Zahlreiche Zeuginnen und Zeugen werden erwartet, darunter auch die Mutter des Kindes, die zunächst ebenfalls unter Mordverdacht stand. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die 26-Jährige im Mai jedoch mangels Tatverdachts ein. Sie befand sich zum Tatzeitpunkt auf einer Feier. Ihr steht ein Entschlagungsrecht zu, sodass sie nicht gezwungen ist, gegen ihren Lebenspartner auszusagen.
Vater sieht sich als Opfer
Neben den Zeugenaussagen werden auch Fachleute wie ein Gerichtsmediziner und ein Neuropathologe ihre Gutachten präsentieren. Dem bisher unbescholtenen Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft. Er befindet sich seit sieben Monaten in Untersuchungshaft und behauptet, dass die Verletzungen des Kindes durch Behandlungsfehler im Krankenhaus verursacht worden seien. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts.
Die Mutter suchte mit dem Kind am 3. Februar gegen 23 Uhr ein Krankenhaus auf. Schon bei der stationären Aufnahme zeigte das Kind keine Gehirnaktivität mehr, und es starb am 6. Februar, als die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet wurden. Das Krankenhaus verständigte die Polizei aufgrund der festgestellten Hirnverletzungen, die auf ein Schütteltrauma hindeuteten. Zusätzlich waren ältere Verletzungen wie eine gebrochene Rippe und ein gebrochener Arm bei dem Baby festgestellt worden.
Ermittlungen und Verteidigung
Die Ermittlungen ergaben, dass die Verletzungen in Zeiträumen zugefügt worden waren, in denen das Kind in der Obhut des Vaters war. Ihm wird versuchter Mord an den älteren Verletzungen und vollendeter Mord im Hinblick auf die Kopfverletzungen vorgeworfen. Unmittelbare Zeugen der Misshandlungen gibt es nicht; die Beweisführung stützt sich daher auf Indizien.
Die Verteidigung verweist auf mögliche Geburtsschwierigkeiten, da das Kind mit einer Saugglocke entbunden wurde. Die Anwältin des Angeklagten betont, er sei unschuldig und hoffe darauf, „dass bei der Verhandlung die Wahrheit ans Licht kommen wird. Er hat sein Kind über alles geliebt“.
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