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Steuerreform

Bald wird Einkaufen günstiger – wann und was genau erfährt ihr hier

Bald wird Einkaufen günstiger – wann und was genau erfährt ihr hier
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2 Min. Lesezeit |

Ab Juli 2026 wird Einkaufen in Österreich günstiger – zumindest auf dem Papier. Doch wer wirklich profitiert, ist noch offen.

Mit 1. Juli 2026 tritt in Österreich eine Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Kraft: Der Steuersatz sinkt von bisher 10 Prozent auf 4,9 Prozent. Die Maßnahme soll Haushalte finanziell entlasten – vor allem jene mit geringem Einkommen, die einen überproportional hohen Anteil ihres Budgets für Lebensmittel aufwenden. Der Finanzausschuss des Parlaments hat der Änderung bereits mit Mehrheit zugestimmt. Die Maßnahme führt zu Mindereinnahmen von rund 200 Millionen Euro im Jahr 2026 und rund 400 Millionen Euro pro Jahr ab 2027.

Betroffene Produkte

Die Steuersenkung gilt nicht pauschal für alle Lebensmittel, sondern ist auf konkrete Produkte des täglichen Bedarfs beschränkt. Erfasst sind unter anderem Milch, Joghurt, Butter, frische Hühnereier, Gemüse und Obst, Reis, Weizenmehl, Teigwaren sowie Brot – allesamt Produkte, die zum festen Bestandteil des Einkaufswagens österreichischer Haushalte zählen.

Ausdrücklich ausgenommen von der Begünstigung sind Restaurant- und Gastronomieumsätze. Wer dieselben Produkte nicht im Supermarkt kauft, sondern in einem Lokal konsumiert, kann von der niedrigeren Steuer nicht profitieren.

Ob die Steuersenkung tatsächlich bei den Konsumenten ankommt, hängt davon ab, inwieweit Handel und Produzenten die Entlastung in Form niedrigerer Preise weitergeben. Der Budgetdienst des Parlaments geht bei vollständiger Weitergabe von einem Rückgang der Inflationsrate um rund 0,15 Prozentpunkte aus.

Anhaltende Teuerung

Als Begründung für die Reform verweist die Regierung auf die anhaltende Teuerung im Lebensmittelbereich. Die Inflation stieg in Österreich im Jahr 2025 auf 3,6 Prozent, nach 2,9 Prozent im Jahr 2024. Da Haushalte mit niedrigeren Einkommen einen größeren Teil ihrer Ausgaben für Nahrungsmittel aufwenden, sollen sie von der gezielten Entlastung bei Produkten des täglichen Bedarfs besonders profitieren.

Die endgültige Gesetzwerdung steht trotz des Beschlusses im Finanzausschuss noch aus. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass die Umstellung für Unternehmen mit technischem Aufwand verbunden ist – insbesondere bei Kassensystemen und der Zuordnung von Waren.

Welche Produkte konkret unter den neuen Steuersatz fallen, soll über die sogenannte Kombinierte Nomenklatur (EU-Zollwarenklassifikationssystem) geregelt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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