Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
EU alarmiert

Berufungsgericht kippt Stopp: Trump-Zölle wieder aktiv

Berufungsgericht kippt Stopp: Trump-Zölle wieder aktiv
FOTO: EPA-EFE/CHRIS KLEPONIS
3 Min. Lesezeit |

Nach kurzem Aufatmen folgt der Rückschlag: Ein US-Berufungsgericht setzt Trumps umstrittene Zölle vorläufig wieder in Kraft. Der Handelskonflikt geht in die nächste Runde.

Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Donnerstag die von Präsident Donald Trump verhängten umfangreichen Zölle vorläufig wieder in Kraft gesetzt. In der Verfügung kündigte das Gericht eine eingehende Prüfung des Falls an und forderte die beteiligten Parteien zur Einreichung weiterer Stellungnahmen auf. Die Trump-Administration hatte zuvor rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Gerichts für internationalen Handel in New York eingeleitet, welches die meisten Zölle mit sofortiger Wirkung ausgesetzt hatte.

Mit diesen Zöllen versucht Trump, Handelspartner wie die Europäische Union und China zu Zugeständnissen zu bewegen. Das New Yorker Gericht hatte in seiner Anordnung verfügt, die betreffenden Zölle seien „aufzuheben und ihre Anwendung dauerhaft zu untersagen“.

⇢ Richter stoppen Trumps Zoll-Offensive – „Präsident überschritt Kompetenzen“

Weißes Haus reagiert

Das Weiße Haus reagierte auf die ursprüngliche Gerichtsentscheidung mit heftiger Kritik. Karoline Leavitt, Trumps Sprecherin, erklärte in Washington, die Richter des Handelsgerichts hätten „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen“. Sie behauptete zudem, Trumps Begründung für die Einführung der hohen Zölle sei „rechtlich einwandfrei“ und basiere auf gesundem Menschenverstand.

Die Regierungssprecherin zeigte sich zuversichtlich, den Rechtsstreit letztendlich für sich entscheiden zu können. Die aktuelle Anordnung des Berufungsgerichts stellt nach dem anfänglichen Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik einen ersten Teilerfolg für den US-Präsidenten dar – allerdings noch keine endgültige Entscheidung.

Der juristische Konflikt wird voraussichtlich durch mehrere Instanzen gehen. Zudem ist dies nicht der einzige anhängige Rechtsstreit bezüglich der von Trump verhängten Zölle. Es erscheint wahrscheinlich, dass der Fall letztlich vor dem Obersten Gerichtshof landen könnte.

⇢ Trump legt Zollkeule beiseite – von der Leyen erkauft EU Aufschub

Dort hat Trump während seiner ersten Amtszeit durch mehrere Neubesetzungen eine deutliche Verschiebung nach rechts bewirkt. Dem US-Präsidenten steht außerdem die Option offen, die Zölle auf Grundlage eines anderen gesetzlichen Rahmens zu verhängen. Trumps Sprecherin deutete an, dass der Republikaner diese Möglichkeit in Betracht ziehen könnte.

Folgen für Handelspartner

Sollte er diesen Weg einschlagen, ist mit erneuten Klagen zu rechnen. Die daraus resultierende Unsicherheit für Handelspartner, Verbraucher und Märkte dürfte daher auf absehbare Zeit bestehen bleiben.

Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik hatte bereits nach dem ersten Urteil betont: „Für die EU und andere Exporteure bietet das Urteil keinen Anlass zur Beruhigung.“ Sie verwies auf alternative gesetzliche Grundlagen jenseits des Notstandsgesetzes, die Trump zur Verhängung von Zöllen nutzen könnte.

„Dafür muss er den Kongress zwar beteiligen und die Umsetzung dauert dann etwas länger“, erläuterte sie. Einmal implementiert würden diese Zölle jedoch über viele Jahre Bestand haben.

Die für Handelspolitik zuständige EU-Kommission möchte die Entscheidung des Berufungsgerichts zunächst nicht kommentieren. Sie führt derzeit Verhandlungen mit der US-Regierung über eine mögliche Vereinbarung zur gegenseitigen Aufhebung von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen.

⇢ Trump explodiert bei Taco-Frage – „Eine der gemeinsten Fragen“