Ein Bombenalarm am Salzburger Hauptbahnhof, ein langer Justizweg – jetzt fiel das Urteil gegen den 27-Jährigen.
Am Salzburger Hauptbahnhof hatte ein 27-jähriger Deutscher im November des Vorjahres für einen Polizeieinsatz gesorgt: Er rief „Allahu Akbar“ und behauptete, eine Bombe bei sich zu tragen. Eine Durchsuchung ergab jedoch, dass er keine Bombe mit sich führte.
Langer Justizweg
Der Fall beschäftigte die Justiz über einen längeren Zeitraum. Das Oberlandesgericht Linz hob ein zunächst ergangenes Freispruch-Urteil auf und ordnete eine neuerliche Verhandlung an. Zu mehreren der anberaumten Termine erschien der Angeklagte nicht – erst am Mittwoch brachte ihn die Polizei zum Salzburger Landesgericht.
Dort wurde er schließlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Grundlage für das Strafmaß war ein Gutachten, das dem Mann eine psychische Erkrankung sowie eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bescheinigte. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, rechtskräftig ist es allerdings noch nicht.
Offene Fragen
Die Staatsanwaltschaft hat sich bislang nicht zum Ausgang des Verfahrens geäußert. Im Mittelpunkt des Prozesses standen neben dem Vorfall selbst vor allem die psychische Verfassung des Angeklagten und die damit verbundenen rechtlichen Fragen rund um seine Schuldfähigkeit.