In Vorbereitung auf die Osterferien hat die Regierung von Bosnien und Herzegowina eine neue Regelung für ausländische Besucher angekündigt. Ab sofort müssen alle Ausländer bei der Einreise an der Grenze eine entsprechende Geldsumme pro Tag ihres Aufenthalts vorweisen können. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Besucher während ihres Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Das Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat auf Vorschlag des Ministeriums für Sicherheit eine Verordnung erlassen. Laut dieser Verordnung müssen Ausländer, die 2023 nach Bosnien und Herzegowina einreisen möchten, bei der Einreise einen Mindestbetrag von 150 KM (ca. 76 Euro) pro Tag des geplanten Aufenthalts oder den entsprechenden Betrag in einer fremden konvertierbaren Währung vorweisen können. Dies wurde bereits zuvor vom Ministerrat angekündigt.
Bürger aus bestimmten Ländern können Bosnien und Herzegowina betreten, wenn sie einen Reisepass und einen gültigen Personalausweis vorweisen können, der ihre Identität und Staatsangehörigkeit bestätigt. Diese Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Unterzeichner des Schengener Abkommens sowie Andorra, Montenegro, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Serbien, der Heilige Stuhl und die Schweiz.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Verordnung von den Grenzbehörden Bosnien und Herzegowinas kontrolliert und umgesetzt wird. Die Durchsetzung der Verordnung liegt in deren Händen.
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