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FRANKREICH

Bub erstickt an Knacker: Eltern klagen Hersteller

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Vor knapp sechs Jahren erstickte ein Dreijähriger in Frankreich an einer Knackwurst. Nun muss sich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht verantworten.

Gestern fand der erste Prozesstag wegen fahrlässiger Tötung statt. Für den Konzern sei laut Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt worden. Die Urteilsverkündung wird für 8. Februar erwartet.

2016 erstickte der Bub auf einem Campingplatz ein einem Stück Knackwurst. Dies berichtete die französische Nachrichtenagentur AFP. Die Eltern forderten daraufhin klare Warnhinweise auf der Verpackung.

Zum Unfallszeitpunkt habe es lediglich einen Hinweis gegeben, dass die Würstchen für Kinder in kleine Stücke geschnitten werden sollen. Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass jedes Lebensmittel für Kleinkinder potentiell tödlich sein kann.