Ein Konzern, ein Krebsvorwurf und ein Staat, der handelt: Arizona zieht gegen L’Oréal vor Gericht – mit brisanten Belegen.
Der US-Bundesstaat Arizona hat den internationalen Kosmetikkonzern L’Oréal verklagt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Vorwurf, das Unternehmen habe Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko im Zusammenhang mit seinen Haarglättungsmitteln bewusst zurückgehalten. Die Klage wurde von Kristin Mayes, der Generalstaatsanwältin des Bundesstaates, am späten Donnerstagabend eingereicht. Die Klage richtet sich ausdrücklich gegen L’Oréal USA, dessen Muttergesellschaft sowie die Marke SoftSheen und bezieht sich auf den Verkauf chemischer Haarglättungs- bzw. Haarrelaxerprodukte dieser Unternehmen.
Arizonas Forderungen
Arizona wirft L’Oréal einen Verstoß gegen geltende Konsumentenschutzgesetze vor. Der Bundesstaat fordert neben Strafen und Schadenersatz auch eine gerichtliche Verfügung, die den weiteren Verkauf der betroffenen Produkte untersagt, solange keine entsprechenden Warnhinweise angebracht sind. Grundlage der Klage ist eine Studie der nationalen US-Gesundheitsinstitute aus dem Jahr 2022, der zufolge Frauen, die entsprechende Produkte regelmäßig verwenden, einem doppelt so hohen Risiko ausgesetzt sind, an Gebärmutterkrebs zu erkranken. Die NIH-Studie erfasst die Verwendung chemischer Haarglättungs- und Relaxerprodukte allgemein und benennt keine konkreten Marken oder Produktnamen.
L’Oréals Reaktion
L’Oréal sieht sich mit dieser Klage nicht zum ersten Mal mit derartigen Vorwürfen konfrontiert. Mehr als 12.000 gleichgelagerte Klagen sind bereits vor einem Bundesgericht in Chicago gebündelt, wobei sich die rechtlichen Auseinandersetzungen nicht nur gegen L’Oréal richten, sondern auch andere Hersteller wie Revlon betreffen. Der Konzern hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und betont, seine Produkte würden strengen Sicherheitsstandards unterliegen.
Man sei überzeugt, dass die erhobenen Behauptungen weder rechtlich noch wissenschaftlich haltbar seien.